Bauwerke sind bereits im Projektierungsstadium derart zu konzipieren, dass sie im Rahmen wirksamer und wirtschaftlich tragbarer Brandschutzkonzepte Personen und Sachwerten im Brandfalle eine optimale Sicherheit gewährleisten.

Der bauliche Brandschutz hat sich an folgenden Grundsätzen zu orientieren [8.2]:

Gebäude und andere Anlagen sind einschliesslich der Betriebseinrichtungen so zu erstellen, zu betreiben und zu unterhalten, dass

  • die Sicherheit der Bewohner/Benutzer gewährleistet ist,
  • der Entstehung von Bränden und Explosionen vorgebeugt und die Ausbreitung von Flammen, Hitze und Rauch begrenzt wird,
  • die Tragfähigkeit während eines bestimmten Zeitraumes erhalten bleibt,
  • eine wirksame Brandbekämpfung möglich und die Sicherheit der Rettungsmannschaften berücksichtigt sind und – die Umwelt im Störfall minimal belastet wird.

Dabei sind insbesondere zu berücksichtigen:

  • Brennbarkeit der Baustoffe
  • Feuerwiderstandszeit von Bauteilen und Tragelementen
  • Dichtheit von Verschlüssen und Öffnungen und
  • Anordnungen der Flucht- und Rettungswege.

Die Beurteilung dieser Brandsicherheit setzt eine « Risikoanalyse » voraus, der die Gefahrengrösse Brand als Lastfall, ähnlich wie etwa die Windlast, bei der Planung und Bemessung eines Neubaues resp. Umbaues zugrunde liegt.

Ein Brand in einem Gebäude ist für Personen und Sachwerte wenig gefährlich, sofern die Ausbreitung von Hitze und Rauch sowie der toxischen und korrosiven Brandzersetzungsprodukte unterbunden wird.