Neben Informationen des VSSM beziehen sich die Angaben zu den Türen auf das Heft 14 «Türen» aus dem Lehrmittel «Die neue Konstruktionslehre im Hochbau» (LM-A LernMedien-Architektur GmbH, 3. Auflage) und VST-Merkblätter (Verband Schweizerische Türenbranche) sowie auf diverse andere Recherchen.

3.7.1 Definitionen

Die Tür ist der Eingang eines Gebäudes oder eines Raumes, eine verschliessbare Öffnung als Verbindung oder Abschluss von Räumen. Die Tür als Anlage erlaubt nur Personen mit dem passenden Schlüssel Zugang zu bestimmten Räumen. Türen und Tore bieten Schutz gegen Wärmeverlust, Feuer, Lärm und unberechtigten Zutritt.

Tür

Eingangs- und Durchgangsöffnung in Wänden und Mauern für Personen (Normen SN EN 14351-1: Aussentüren; Norm SN EN 14351-2 Innentüren).

Tor

Eingangs- und Durchgangsöffnung in Wänden und Mauern für Fahrzeuge u.Ä.

Bezeichnung von Türen

Die Bezeichnung im Gebäude erfolgt aufgrund

  • der Lage
  • des Raumes
  • der Funktion und den Anforderungen
  • der Konstruktion

Aussentüren und Wohnungsabschlusstüren

Aussen- und Wohnungsabschlusstüren sind unterschiedlichen klimatischen Bedingungen ausgesetzt. Dabei spielt die Verformung des Türblattes eine zentrale Rolle in Bezug auf die Funktionstüchtigkeit, die geforderte Wärme- und Schalldämmung, die Fugendurchlässigkeit und den Brandschutz. Als weitere Anforderungskriterien sind äussere Einwirkungen infolge Windkraft, Einbruch und manueller Betätigung zu beachten. Die Kriterien bzw. die Toleranzwerte für die Verformung des Türblattes, bezogen auf die klimatischen Bedingungen (vgl. Bild 3.7.1), sind im technischen Merkblatt VST Nr. 006 aufgeführt und entsprechen den europäischen Normen.

Klassifizierung und Anforderungen von Aussentüren
Bild 3.7.1: Klassifizierung und Anforderungen von Aussentüren (Quelle: Türen Heft 14, LM-A).

Innentüren

Die Zimmertür ist die Standardausführung der Innentüren. Die Grundausstattung erfüllt die einfachen Anforderungen im Wohnungsbau. Die Ausrüstung besteht aus Türschloss mit Zifferschlüssel, Falzdichtung und eventuell einer Dichtung gegen den Bodenbelag. Ästhetische Gestaltungsvorgaben und Wünsche der Bauherrschaft können einfach und auf vielfältige Weise realisiert werden.

Die Anforderungen an die Innentür im Bürobau sind vielfältiger. Zu den Auflagen des Brand- und Schallschutzes kommen oft auch zusätzliche Ausbauwünsche der Bauherrschaft, wie Transparenz, Sichtkontakt oder eine spezielle Ausrüstung bezüglich der Zutrittsberechtigung.

Die Türen zu Küchen und Sanitärräumen mit Abluft oder Türen in Bauten mit Komfortlüftung (Kaskadenlüftung) müssen in die Planung der Lüftungsanlage einbezogen werden. Das Türblatt darf gegen den Bodenbelag nicht abgedichtet werden, sondern muss unten den geforderten Überströmungsquerschnitt aufweisen. Bei Türen mit Senkdichtung sind schalldichte Luftöffnungen im Türblatt, in der Zwischenwand oder über die Decke einzubauen oder spezielle Senkdichtungen zu verwenden (schalldämmend und luftdurchlässig).

Die Kellertür ist in der Regel eine einfache Rahmentür mit vollem Türblatt.

Die Türen zu Heiz-, Öltank- und Garagenraum können in der Ausführung als Brandschutztüre EI30 gefordert sein. Genaue Präzisierungen sind der gültigen Brandschutznorm der VKF zu entnehmen. Die Öffnungsrichtung ist in Abhängigkeit der Leistung der Anlage festzulegen (VKF-Richtlinie 24-15).

Kellerabteile werden mit Türen aus Holzlatten oder als Metallrahmen mit Gitterausfachung ausgeführt.

Schiebetüren

Für grosse Wandöffnungen, geeignet bei geringen Anforderungen an die Schalldämmung. Schiebetüren brauchen wenig Bedienungsraum (Taschen- und Aussenschiebetüren).

Schallhemmende Türen

Mehrschichtiger, schwerer Sandwichaufbau mit umlaufenden Falzdichtungen zwischen Rahmen und Türblatt. Auf Nebenwegübertragungen ist besonders zu achten.

Feuerhemmende Türen

Brandschutzanforderung nach VKF.

Die Türkonstruktionen benötigen einen Zulassungsnachweis (Zertifikat) für den Einbau.

Einbruchhemmende Türen

Massive Türen mit Mehrfachverriegelung und Sicherheitsbeschlägen.

Wärmedämmende Türen

Mehrschichtiger, wärmegedämmter Aufbau.

Fluchttüren

Türen, die im Fluchtweg eingebaut sind, sind in der Regel nach aussen öffnend. Zusätzliche Anforderungen nach Feuerwiderstand (EI30), Einbruchschutz usw. sind möglich.

3.7.2 Öffnungsarten

Futter-, Blockfutter-, Holz- und Metallzargentür

Tür rechts gebandet, Schwelle

Blockrahmentür

Tür links gebandet, ohne Niveaudifferenz

Blendrahmentür

Tür links gebandet, mit Niveaudifferenz (Absatz)

Blendrahmentür

zweiflüglige Tür, mit Niveaudifferenz (Absatz)

Pendeltür

ohne Schwelle

Blendrahmentür

Doppeltür, Schwelle

Falttür

mit mittiger Führung

Faltschiebetor

Drehtür

(als Windfangersatz)

Kipptor

mit Ausladung

Schiebetür

ausserhalb der Wand

Schiebetür

in der Wand

Harmonikatür

3.7.3 Türrahmen

Bei Schallschutzanforderungen muss die Funktionsfuge zwischen Türblatt und Türrahmen umlaufend gedichtet sein (vgl. Kapitel 3.7.7 «Schallschutz»). Mit einfachen Falzdichtungen lassen sich gute Schalldämmwerte erzielen, mit doppelten Falzdichtungen können bessere Werte nur dann erreicht werden, wenn beide Lippenprofile gut anliegen. Dies setzt weiche Dichtungen und einen insgesamt höheren Anpressdruck voraus.

Blendrahmen

Türblatt überfälzt

(Haus- und Wohnungstür,

Kellertür)

Blockrahmen

Türblatt beidseitig stumpf

einschlagend (Zimmertür)

Blockfutter

Türblatt stumpf einschlagend

(Zimmertür)

Futtertür

(früher Futter und Verkleidungstür)

Türblatt überfälzt (Zimmertür)

Holzzargentür

Türblatt überfälzt (Zimmertür)

Metallzargentür

Türblatt stumpf einschlagend

(Zimmertür, Wohnungstür)

3.7.4 Türblätter

Es wird zwischen gestemmten Türen (Friestüren mit Holz- oder Glasfüllung) und glatten Türen unterschieden. Bild 3.7.2 gibt einen Überblick über Konstruktionen für glatte Innentürblätter und die in etwa zu erreichende Schalldämmung.

3.7.5 Türschwellen

Die Art der Schwellenausbildung bzw. des Anschlusses an den Bodenbelag hat wesentliche Auswirkungen auf den zu erreichenden Luftschallschutz. Ohne umlaufende Dichtung (Schwelle/Senkdichtung) können keine Anforderungen an den Luftschallschutz gewährleistet werden.

Bei Lüftungen nach dem «Kaskadenprinzip» muss die Luft von Raum zu Raum überströmen können. Wenn dies durch eine offene Fuge zwischen Türblatt und Bodenbelag nicht ermöglicht werden kann, z.B. wegen Schallschutzanforderungen, stehen spezielle Senkdichtungen mit Überströmfunktion oder, bei höheren Anforderungen an den Luftschallschutz, schallgedämmte Überströmöffnungen zur Verfügung, die sich in Wände oder Decken einbauen lassen.

Schalldämmvermögen von Innentürblättern
Bild 3.7.2: Schalldämmvermögen von Innentürblättern
(Quelle: BRUNEX Türenfabrik Brunegg AG).

Ausführung ohne Niveaudifferenz

  • Abstand 10 mm ± 3 mm zum Bodenbelag.
  • Normalfall für wohnungsinterne Türen, ohne Schallschutzanforderung.

Ausführung mit Hohlflachschiene und Dichtungsprofil

  • Die Konstruktion zur Abdichtung der Bodenfuge mittels justierbarem Doppelschleifgummi über Hohlflachschiene eignet sich bei Schalldämmanforderungen bis etwa 37 dB.
  • Die Gummiprofile sind seitlich über die Falzdichtungen zu führen, sodass keine Lücke entsteht.
  • Die Hohlflachschiene muss abgekittet werden. Teppiche und schwimmend verlegte Parkettbeläge sind im Bereich der Hohlflachschiene zu unterbrechen.

Ausführung mit Senkdichtung

  • Senkdichtungen eignen sich für Schalldämmanforderungen bis ca. 44 dB.
  • Die Dichtung senkt sich beim Schliessen der Tür.
  • Bezüglich der Hohlflachschiene sind die vorerwähnten Hinweise zu beachten.

Ausführung mit Schwelle (Innentüre)

  • Bewährte Schwellendichtungskonstruktion.
  • Die Anschlagdichtung soll in der gleichen Ebene verlaufen wie in der übrigen Türfuge.
  • Die Dichtung soll möglichst im Türblatt angeordnet werden. Von Schwellendichtungen in der Zarge ist abzuraten.
  • Absatz mit Schwellenwinkel, geeignet bei Niveaudifferenzen oder Belagswechseln.

Ausführung mit Schwelle (Aussentüre)

  • Schwelle mit umlaufendem Rahmen.
  • Ausführung von Eingangs- und Laubengangtür mit Schwellenprofil aus Aluminium und umlaufender Dichtung (vgl. Bild 3.7.3).
Schwellenausbildung bei VSSM Aussentüre mit Wetterschenkel und thermisch getrennter Systembodenschwelle mit Dichtlippe und Streifdichtung.
Bild 3.7.3: Schwellenausbildung bei VSSM Aussentüre mit Wetterschenkel und thermisch getrennter Systembodenschwelle mit Dichtlippe und Streifdichtung.

3.7.6 Wärmeschutz

Norm SIA 180:2014 legt zur Gewährleistung von Behaglichkeit und Bauschadenfreiheit einen Mindestwärmeschutz für Türen, Tore und Fenstertüren von UD = 2,4 W/m2·K fest. Aus energetischer Sicht (MuKEn 2008, Norm SIA 380/1) sind jedoch bei Türen und Toren, welche Teil der thermischen Gebäudehülle sind, bedeutend bessere U-Werte zu erreichen:

  • Türen gegen Aussenklima UD ≤ 1,3 W/m2·K
  • Türen gegen unbeheizte Räume UD ≤ 1,6 W/m2·K
  • Tore gegen Aussenklima UD ≤ 1,7 W/m2·K

Es ist sinnvoll, dass auch Türen zwischen beheizten Räumen und unbeheizten Räumen, die sich innerhalb der thermischen Gebäudehülle befinden (z.B. Wohnungseingangstüren gegen unbeheiztes Treppenhaus als «Pufferzone»), diesen Wärmeschutzanforderungen entsprechen. Beim U-Wert UD handelt es sich um einen mittleren, flächengewichteten U-Wert über die einzelnen konstruktiven Türanteile:

  • Blendrahmen/Umleimer Türblatt (Af; Uf),
  • Panel (Ap; Up),
  • Verglasung (Ag; Ug) und
  • Randverbund Glas (lg; Ψg) und Panel (lp; Ψp).

3.7.7 Schallschutz

Norm SIA 181:2020 legt Anforderungen fest für den Luftschallschutz zwischen unterschiedlichen Nutzungseinheiten, abhängig vom Grad der Störung und der Lärmempfindlichkeit des Empfangsraumes und differenziert nach Mindestanforderung oder erhöhter Anforderung. Zudem dienen die Empfehlungen in Norm SIA 181:2006 für den Schallschutz innerhalb einer Nutzungseinheit (Stufe 1 oder Stufe 2), als Richtwerte für die Festlegung des zu erreichenden Schallschutzes, z.B. mittels Zielvereinbarung.

Sonderregelung Türen

Sowohl bei Mindestanforderung als auch bei erhöhter Anforderung (z.B. Eigentumswohnungen) müssen Wohnungseingangstüren vor Räumen mit mittlerer und hoher Lärmempfindlichkeit einen Schalldämmwert von R‘w + C ≥ 37 dB erreichen.

Anforderung innerhalb gleicher Nutzungseinheit

Die Empfehlung aus Norm SIA 181 bezieht sich auf den Luftschallschutz Di zwischen zwei Räumen, z.B. zwischen Korridor und Sitzungszimmer. Der von der Türe zu erreichende Schalldämmwert hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Luftschallschutz-Anforderung Di,
  • Flächenanteile Wand und Türe und
  • Verhältnis zwischen der Fläche des Trennbauteils und dem Volumen des Empfangsraumes.

Für Türen innerhalb der gleichen Nutzungseinheit lassen sich aus den Empfehlungen in Norm SIA 181:2006 folgende Richtwerte ableiten:

  • Türe
R‘w + C [dB]
  • Schlafzimmer/Schlafzimmer
35 bis 37
  • Korridor/Büro
30 bis 32
  • Korridor/Büro mit erhöhter Diskretion
35 bis 37
  • Büro/Büro
35 bis 37
  • Büro/Büro mit erhöhter Diskretion
37 bis 40
  • Korridor/Musikzimmer
35 bis 37
  • Arztpraxis/Wartezimmer
37 bis 40
  • Hotelzimmer/Hotelzimmer
42 bis 45

Falls keine besonderen Anforderungen gestellt werden, kommen üblicherweise innerhalb der gleichen Nutzungseinheit Türen mit Schalldämmwerten von etwa R‘w = 25 dB zum Einsatz.

Schallschutz im Werkvertrag vereinbaren

Die Schalldämmeigenschaften sollen auf Basis der am Bau zu erreichenden Schalldämmwerte vertraglich vereinbart werden:

  • Bewertetes Bau-Schalldämm-Mass R‘w.
  • Spektrumanpassungswert C bei Innentüren.
  • Spektrumanpassungswert Ctr bei Aussentüren.

Luftschalldämmung von Türelementen

Türelemente sind schalltechnisch gesehen sehr komplexe Bauteile. Die Luftschalldämmung hängt im Wesentlichen vom Aufbau des Türblatts (vgl. Bild 3.7.2), der Türzargen bzw. des Türrahmens, allfälliger Blenden/Rahmenverbreiterungen und insbesonders von der Ausbildung der umlaufenden Funktionsfugen ab.

Türblattkonstruktion

Die Schalldämmung bei Türen erfolgt vor allem durch Reflexion der Schalldruckwellen. Der in der Konstruktion absorbierte Anteil ist meist vernachlässigbar klein. Die Schalldämmung ist direkt proportional zur Masse. Sie hängt im Weiteren stark von der Türkonstruktion ab.

Gute Resultate erzielen biegeweiche mehrschichtige Konstruktionen und mehrschalige Konstruktionen oder Doppeltüren.

Der Einfluss dieser Konstruktionsprinzipien ist in Bild 3.7.4 aufgezeigt, von Türelemente-Herstellern sind produktspezifische Angaben und detaillierte Werte erhältlich.

Luftschalldämmung von Türelementen, abhängig vom Konstruktionsprinzip und der flächenbezogenen Masse
Bild 3.7.4: Luftschalldämmung von Türelementen, abhängig vom Konstruktionsprinzip und der flächenbezogenen Masse (Quelle: VST Merkblatt Nr. 005).

Funktionsfugen

Die Luftschalldämmung einer betriebsfertigen Türkonstruktion steht und fällt mit der Ausbildung der Funktionsfugen. Um den Schalldämmverlust in Grenzen zu halten, sind die nachfolgenden Konstruktionshinweise zu beachten:

  • Die Funktionsfugen müssen umlaufend mit Dichtungen, die sich gut anschmiegen und im angepressten Zustand durchwegs etwa 6 bis 8 mm breit aufliegen, versehen werden. Die Dichtungen sind mit Überlänge einzuziehen und in den Ecken dicht zu stossen. Es ist ausserdem darauf zu achten, dass die Dichtung umlaufend in derselben Ebene angeordnet wird (kein Versatz in den Ecken).
  • Die verwendeten Materialien müssen ein gutes Alterungsverhalten aufweisen. Dichtungen aus Schaumstoff sind nicht geeignet.
  • Die Verwendung von Filzstreifen in Kombination mit Lippendichtungen kann zu Verbesserungen der Luftschalldämmung führen.
  • Ein durchgehend ausreichender Pressdruck der Dichtungen setzt Türblattverformungen von weniger als 2 bis 4 mm voraus. Es sind deshalb Türblätter zu wählen, welche diese Anforderungen unter Berücksichtigung der zu erwartenden Klimaeinflüsse erfüllen (vgl. auch Bild 3.7.1).

Schallnebenwege

Unter Schallnebenwegen werden diejenigen Schallübertragungen verstanden, die nicht unmittelbar über das Türelement stattfinden. Es sind dies im Wesentlichen:

  • Die direkt an die Türkonstruktion anschliessende Wand.
  • Der Unterlagsboden.
  • Die an die Türtrennwand direkt anschliessenden Bauteile (Geschossdecke, abgehängte Decke, Doppelböden mit Installationsraum, Fassadenkonstruktionen usw.).
  • Kabelkanäle.
  • Lüftungskanäle usw.

Die Schallnebenwege haben bei Beachtung der nachfolgenden Konstruktionsregeln keinen bedeutenden Einfluss auf die Luftschalldämmung von Türelementen.

Trennwand

Das bewertete Schalldämmmass der an die Türkonstruktion anschliessenden Trennwand muss mindestens um 10 dB höher sein als die Luftschalldämmung der eingebauten Türe.

Schwimmender Unterlagsboden

Unter der Türe durchgezogene schwimmende Unterlagsböden erreichen normalerweise eine Luftschalldämmung von höchstens 44 bis 46 dB. Zur Reduktion der Schalllängsleitung müssen sie daher im Bereich der Türen und der Trennwand mittels Stellstreifen aus Mineralfasern vollständig getrennt werden (Hohlflachschiene abkitten!).

Bild 3.7.5: Die praxisbezogenen Beispiele zeigen mögliche Schalldämmverluste bei verschiedenen Einbausituationen, in Funktion des erforderlichen Schalldämmwerts des Türrohlings von Türelementen. Mithilfe dieser Matrix kann abgeschätzt werden, welchen Laborwert «Rw + C» das Türblatt aufweisen muss, um die geforderte Luftschalldämmung zu gewährleisten. Die Anwendung dieser Beispiele entbindet die Planer und Unternehmer nicht von ihrer eigenen Sorgfaltspflicht (Quelle: VST Merkblatt Nr. 005/1, Version 2009).

Flankierende Bauteile

Die Schalllängsleitung RL,w jedes flankierenden Bauteils soll um mindestens 12 dB höher liegen als die erforderliche Luftschalldämmung der Türkonstruktion.

Kabel- und Lüftungskanäle

Leitungskanäle sind im Bereich der Wanddurchführung zu unterbrechen. Die Fuge zwischen Kanal- und Trennwand ist sorgfältig mit Kitt abzudichten. Zudem sind die Kanäle beidseits der Trennwand im Innern auf eine Länge von je 0,5 m dicht mit Mineralwolle auszustopfen.

Lüftungskanäle erfordern im Trennwandbereich ausreichend dimensionierte Absorptionsschalldämpfer, die eine weitgehend schallmässige Trennung des Leitungsnetzes gewährleisten. Andernfalls ist mit grossen Schallübertragungen (Telefonie-Effekt) zu rechnen.

3.7.8 Brandschutz

Grundlagen

Für den Brandschutz ist die Richtlinie der kantonalen Gebäudeversicherungen VKF massgebend. Für alle Produkte, welche einen Feuerwiderstand zu erbringen haben, muss ein Nachweis geführt werden. Der Nachweis kann über verschiedene Vorgänge erreicht werden (vgl. Bild 3.7.6).

Hinweise zum Nachweis des Feuerwiderstandes:

  • Die Nachweisverfahren a) bis c) sind absolut gleichwertig.
  • Für bewegliche Bauteile wie Türen, Fenster, Klappen usw. kann der Nachweis des Feuerwiderstands nur über eine Brandprüfung erbracht werden!
  • Objektbezogene Einzelzulassungen müssen vor der Ausführung bei der zuständigen Brandschutzbehörde eingeholt werden und gelten nur für dieses eine Objekt. Diese Bauteile haben lediglich einen eingeschätzten Feuerwiderstand und der Unternehmer trägt die volle Verantwortung!

Der Feuerwiderstand von Türen muss mit Brandversuchen nachgewiesen werden. In der Schweiz muss eine Brandschutzanwendung bei der VKF erwirkt werden. Verbaute Türen sind mit einer Plakette kennzuzeichnen.

Türen mit einem Feuerwiderstand sind in den Ausführungen E30 / EI30 und EI60 erhältlich. Sonderanwendungen können auch EI30-RF1-Ausführungen verlangen.

Für Aussentüren besteht eine harmonisierte Norm. Der Hersteller beantragt das Zertifikat bei einer notifizierten Stelle. Damit darf die Türe europaweit in Verkehr gebracht werden.

Anwendung

Die Anforderung an die Türe EI30 beinhaltet keine weiteren Leistungsmerkmale. Sehr oft liegen aber mehrere Leistungsanforderungen gemeinsam vor, wie z.B.:

  • Feuerwiderstand (z.B. EI30),
  • Schalldämmung (R‘w + C oder R‘w + Ctr),
  • Einbruchhemmung (RC2 bis RC3),
  • Wärmeschutz (U-Wert) und
  • Panikverschlüsse (Fluchtweg).
Möglichkeiten für den Nachweis des Feuerwiderstandes.
Bild 3.7.6: Möglichkeiten für den Nachweis des Feuerwiderstandes.

Oberflächenbehandlung:

Brandschutztüren können mit einem brennbaren Deckbelag von max. 1,5 mm versehen werden. Pulverbeschichtungen, Nasslackierungen, Belege mit Furnier, Kunstharzplatten u.Ä. sind zulässig.

Widerstandsklassen bei Türen gegen Einbruch gemäss SN EN 1627.
Bild 3.7.7: Widerstandsklassen bei Türen gegen Einbruch gemäss SN EN 1627.

Unterscheidung nach Funktion

Alle Brandschutztüren sind brandabschnittbildende Bauteile. Man unterscheidet zwischen:

  • Türen, welche immer geschlossen sind, und
  • Türen, welche sich im Brandfall schliessen.

Brandfallschliessende Türen sind in der Regel immer offen und werden über Rauch- oder Feuermelder angesteuert. Im Alarmfall wird das Schliessen der Türen ausgelöst.

Grundsatz

Es gilt der Grundsatz «Wie geprüft so eingebaut». Die Türen sind grundsätzlich nicht veränderbar und müssen in der geprüften Ausführung eingebaut werden.

Türen in Fluchtwegen

Türen, welche in Fluchtwegen liegen, müssen in den Durchgangsmassen den kantonalen Richtlinien entsprechen. Wohnungseingangstüren (MFH) sind mind. 900 mm breit, Haustüren sind in der Regel 1000 mm breit.

3.7.9 Sicherheit

Die beruhigende Wirkung besonders sicherer Türen lässt sich nicht überprüfen – ihre einbruchhemmende Wirkung dagegen gleich in mehrfacher Hinsicht. Für die Wahl der richtigen Widerstands-, DIN- oder VdS-Klasse sind vor allem die Natur des Objekts und sein Standort von Bedeutung (vgl. Bild 3.7.7).

Widerstandsklassen

Die Einbruchhemmung einer Tür hängt von mehreren Faktoren ab. Neben dem Verschluss- und Bandsystemen sind auch die fachgerechte Montage und die Profilart von Bedeutung. Moderne Mehrfachverriegelungen sind eine geeignete Lösung, um potenziellen Einbrechern das Leben schwer zu machen und ein Aufhebeln der Tür zu verhindern.

Schlossklassen

Die DIN 18251 legt neben speziellen Massvorgaben auch Qualitätsanforderungen für Schlösser fest, indem sie anhand des Verwendungszwecks unterschiedliche Klassen definiert.

Klasse 1

für Türen, die nur gelegentlich und mit Bedacht geöffnet werden – zum Beispiel Türen für Abstellräume.

Klasse 2

für Türen, die regelmässig und mit Bedacht geöffnet werden – zum Beispiel Bürotüren.

Klasse 3

für Türen, die häufig und zum Teil mit hohem Kraftaufwand geöffnet werden – zum Beispiel Türen in öffentlichen Gebäuden.

Klasse 4

für Türen, die sehr oft und zum Teil grob geöffnet werden – zum Beispiel Türen mit erhöhter Einbruchhemmung und Türen in öffentlichen Gebäuden.

Neben Fenstern ist die Eingangstür ein beliebtes «Einfallstor» für Einbrecher. Die Polizei empfiehlt, dass alle Türen, durch die man ins Haus oder in die Wohnung gelangen kann, mindestens der Widerstandsklasse RC2 entsprechen (Massnahmen vgl. Bild 3.7.8)

Massnahmen für hohe Sicherheit bei Türen
Bild 3.7.8: Massnahmen für hohe Sicherheit bei Türen
(Quelle: Sigenia).

3.7.10 Tore

Das Tor ist eine Öffnung in Wänden und Mauern für die Durchfahrt von Fahrzeugen. Folgende Torarten werden unterschieden:

  • Kipptor
  • Falttor, Schiebefalttor
  • Schiebetor
  • Flügeltor
  • Sektionaltor
  • Rolltor, Rollgitter
  • Schnelllauftor
  • Brandschutztore
  • Schallschutztore
  • Einbruchschutztore

Die Wahl des Tores und dessen Spezifikationen müssen unter Beachtung des Einbauortes und der an das Tor gestellten Betriebsanforderungen erfolgen. Kriterien sind z.B. Sicherheit, Bedienungsfreundlichkeit, Art und Weise der Betätigung, Benutzungshäufigkeit, Automatisierungsgrad, Berücksichtigung von Schlupftüren (Fluchttüren), Position des Tores innerhalb des Gebäudes, Instandhaltung usw. Entsprechend den erforderlichen Spezifikationen sind Anforderungen an die Leistungseigenschaften zu stellen, die den jeweiligen Normen entsprechend nachgewiesen werden müssen (vgl. Bilder 3.7.9 bis 3.7.11).

Produktenorm EN 13241-1

Die Norm EN 13241-1 definiert Sicherheits- und Leistungsanforderungen für alle kraft- und handbetätigten Tore im gewerblichen und privaten Nutzungsbereich, die für den Zugangsbereich von Personen vorgesehen sind. Ziel der Norm ist der Schutz von Personen.

Wärmeschutz

Wenn der genügende Wärmeschutz über einen Einzelbauteilnachweis erbracht wird, müssen Tore (Türen grösser als 6 m2) einen U-Wert von U ≤ 1,7 W/m2·K aufweisen (gegen Aussenklima) bzw. von U ≤ 2,0 W/m2·K (gegen unbeheizte Räume). Weil nicht in allen Fällen und bei allen Toren U-Werte ≤ 1,7 W/m2·K erreicht werden können, kann der Wärmeschutznachweis auch über das Kriterium des Heizwärmebedarfs gemäss Norm SIA 380/1 erbracht werden. Es besteht so die Möglichkeit, die Energieverluste der schlechteren Bauteile (z.B. von Toren) durch geringere Energieverluste bei anderen Bauteilen oder höhere passivsolare Gewinne bei den Fenstern zu kompensieren. Ein Bauteilgrenzwert für das Tor muss dann nicht eingehalten werden, dies im Gegensatz zum Einzelbauteilnachweis, wo der Grenzwert U einzuhalten und nachzuweisen ist. Gemäss Norm SIA 180 gilt es, bei Toren einen Mindestwärmeschutz mit U ≤ 2,4 W/m2·K zu gewährleisten, wenn diese Räume abgrenzen, aus denen sich bauphysikalische Anforderungen an die Gebäudehülle ergeben. Zudem muss gewährleistet sein, dass es nicht zu Zugluft infolge Kaltluftabfall kommt, welche die Behaglichkeit beeinträchtigt.

Bild 3.7.9: Windlast-Klassifizierung aus EN 12424.

Bild 3.7.10: Anforderung an Widerstand gegen eindringendes Wasser aus EN 12425.

Bild 3.7.11: Anforderung an Luftdurchlässigkeit aus EN 12426.

Luftdurchlässigkeit

Bild 3.7.11 zeigt die Klassen 0 bis 6, wie sie in EN 12426 definiert sind, und Bild 3.7.12 gibt Auskunft über die in etwa zu erreichende Luftdurchlässigkeit, abhängig vom Tortyp. Wenn das Tor Teil der thermischen Gebäudehülle ist, soll mindestens die Klasse 2 erreicht werden. Besonders hohe Anforderungen an die Luftdichtheit ergeben sich bei Gebäuden, die nach MINERGIE-P oder MINERGIE-A zertifiziert werden. Die Luftdichtheit muss bei solchen Bauten mittels Blower-Door-Messung nachgewiesen werden; es sind Tore einzubauen, welche mindestens die Klasse 3 erreichen oder wenn möglich die Klasse 4. Wenn Tore als Funktionsöffnungen Teil der Luftdichtheitsebene sind, dürfen sie vor der Messung abgeklebt werden.

Bild 3.7.12: Abhängig von der Torart zu erreichende Anforderungen betreffend Windlast, eindringendes Wasser, Luftdurchlässigkeit und Wärmeschutz.

Torsicherheit

Das sogenannte Torendprofil seitlich oder unten kann als Sicherheitsprofil ausgeführt werden. Dieses spricht beim Schliessen an, wenn ein Widerstand erkannt wird. So wird eine Quetschgefahr ausgeschlossen (vgl. Bild 3.7.13).

Torsteuerung

Toröffnungszeiten, Offenhaltezeiten und die Toröffnungshäufigkeit sind wichtige Faktoren für die Wahl der Torart und der Torsteuerung. Tore können manuell, durch eine Totmannschaltung, manuell getätigte Impulsschaltung oder mittels automatischen Impulsgebers geöffnet und geschlossen werden. Durch den Einsatz von Frequenzumformern können motorisierte Tore schnellstmöglich geöffnet werden.

Kipptor

Kipptore schwingen nach oben unter die Decke. Das Torblatt steht in geöffnetem Zustand in der Regel nicht über die Maueröffnung hervor. Der Gewichtsausgleich erfolgt über ein Federzug- oder Seilzugsystem mit Gegengewicht. Verschiedene Füllungen sind möglich, auch eine Türe oder eine Verglasung lässt sich in der Torfläche integrieren. Die Bedienung erfolgt manuell oder mit einem Torantrieb.

Torendprofile bieten die Sicherheit, dass Personen nicht eingeklemmt werden.
Bild 3.7.13: Torendprofile bieten die Sicherheit, dass Personen nicht eingeklemmt werden.

Kipptor mit Torblattbekleidung aus Baubronze.
Bild 3.7.14: Kipptor mit Torblattbekleidung aus Baubronze.

Falttor (vgl. Bilder 3.7.15 und 3.7.16)

Falttore bestehen aus mehreren Flügeln, die sich seitlich öffnen. Die Führung der Flügel erfolgt auf horizontal und vertikal kugelgelagerten Laufwagen. Diese Torkonstruktion eignet sich auch für grössere Öffnungen, und das Tor kann in verschiedenen Bauweisen gefertigt werden.

Paneelentore (Sandwich-Paneelen)

  • Die Paneelen aus Aluminium oder lackiertem Stahl sind mit Polyurethanschaum gefüllt.
  • Fensterausschnitte sind möglich.
  • Es können gute Wärmedämmeigenschaften mit U-Werten von bis zu 1,7 W/m2·K erreicht werden.
Falttor Setz, Dintikon.
Bild 3.7.16: Falttor Setz, Dintikon.

Konstruktionssystematik von Falttor und Schiebefalttor.
Bild 3.7.15: Konstruktionssystematik von Falttor und Schiebefalttor.

Tore mit Rahmen-Sprossen-Konstruktion

  • Ausführung in Stahl oder Aluminium.
  • Verschiedene Füllungen können eingebaut werden, wie z.B. Verglasungen, Alu- oder Stahl-Sandwichplatten, Holzfüllungen, Lochbleche u.Ä.
  • Falttore in Stahl oder Aluminium können auch mit thermisch getrennten Profilen ausgeführt werden.
  • Es sind U-Werte bis 1,7 W/m2·K erreichbar.

Schiebefalttor

Schiebefalttore sind im Aufbau gleich wie Falttore. Sie unterscheiden sich nur in der Öffnungsart (schieben und dann falten). Diese Tore werden mehrheitlich mit Elektro-Antrieb ausgerüstet.

Schiebetor

Das Schiebetor ist im Aufbau und in der Bauweise gleich wie das Falttor. Dieses Tor wird als komplettes Torblatt gefertigt und eingebaut. Die Öffnung erfolgt seitlich durch Verschieben des Torblatts. Die Bedienung erfolgt manuell oder auch mit Elektro-Antrieb.

Flügeltor (vgl. Bild 3.7.17)

Flügeltore werden ein- oder zweiflüglig ausgeführt. Dank umlaufender Gummilippen-Dichtungen sind Flügeltore sehr dicht. Verschiedene Füllungen können eingebaut werden. Die Bedienung kann manuell oder mit einem Torantrieb erfolgen.

Konstruktionssystematik von Flügeltor.
Bild 3.7.17: Konstruktionssystematik von Flügeltor.

Sektionaltor (vgl. Bild 3.7.18)

Das Torblatt ist in mehrere Sektionen waagerecht unterteilt und schliesst sich von oben nach unten. Die Sektionen sind durch Gelenke wie eine Kette aneinandergefügt und haben seitlich Laufrollen, die in Schienen geführt werden. Mit Zugseilen wird das Tor nach dem Öffnen in eine Position unter der Hallendecke geschoben. Das Torblatt wird grösstenteils über Federkraft gewichtsausgeglichen. Die Sektionaltore werden jeweils hinter der Leibung angeschlagen und es stehen verschiedene Umlenkungsarten zur Verfügung (vgl. Bild 3.7.19). Sektionaltore werden in verschiedenen Bauweisen gefertigt.

Paneelentore (Sandwich-Paneelen)

  • Die Hohlräume sind vollständig mit Polyurethanschaum ausgeschäumt.
  • Der Einbau von Sichtsektionen (Rahmen-Sprossen) ist möglich.
  • Übliche Sektionenhöhen 400–600 mm.
  • U-Werte bis 0,5 W/m2·K erreichbar.

Rahmen-Sprossen-Konstruktion

  • Ausführung in Aluminium.
  • Es können verschiedene Füllungen eingebaut werden, z.B. Verglasungen, Alu-Sandwichplatten, Holzfüllungen, Lochbleche usw.
  • Diese Sektionaltore können auch mit thermisch getrennten Profilen ausgeführt werden.
  • Es sind Sektionenhöhen bis 1000 mm möglich.

Rolltore (vgl. Bild 3.7.20)

Das Rolltor beruht auf einer einfachen Konstruktion. Wenige variierbare Bauteile werden mit einer relativ einfachen Technik kombiniert. Die Bauteile sind im Wesentlichen der Rollpanzer, aus scharnierartig miteinander verbundenen Profilen (Stahl oder Aluminium), ein- oder doppelwandig, mit oder ohne Wärmedämmung. Es können U-Werte bis 3,9 W/m2·K erreicht werden.

Rollgitter (vgl. Bild 3.7.21)

Aufbau und Konstruktion der Rollgitter sind gleich wie beim Rolltor. Der Panzer mit unterschiedlichen Gitterformen gewährleistet optimale Belüftung und viel Durchsicht bei gutem Einbruchschutz. Varianten mit stranggepressten Lamellenprofilen mit feiner Lochausstanzung verhindern das Eindringen von Laub und Unrat.

Referenzbild und Konstruktionssystematik von Sektionaltor.
Bild 3.7.18: Referenzbild und Konstruktionssystematik von Sektionaltor.

Relevante Umlenkungsarten bei Sektionaltoren.
Bild 3.7.19: Relevante Umlenkungsarten bei Sektionaltoren.

Referenzbild und Konstruktionssystematik von Rolltoren.
Bild 3.7.20: Referenzbild und Konstruktionssystematik von Rolltoren.

Rollgitter beim Einkaufszentrum Stans.
Bild 3.7.21: Rollgitter beim Einkaufszentrum Stans.

Schnelllauftor mit Sichtsektionen.
Bild 3.7.22: Schnelllauftor mit Sichtsektionen.

Bild 3.7.23:  Beim Schnelllauftor werden die Aluminium-Lamellen beim Aufrollen in eine feste Spirale eingeführt.

Schnelllauftore (vgl. Bilder 3.7.22 und 3.7.23)

Das Schnelllaufspiraltor ist der jüngst entwickelte Tortyp. Im Gegensatz zum Sektionaltor besteht das Torblatt nicht aus wenigen hohen Sektionen, sondern aus feinmaschigen Aluminium-Lamellen mit einer Höhe von etwa 250 mm. Diese werden zum Öffnen jedoch nicht wie beim Rolltor übereinander auf die Welle gerollt, sondern ohne aufeinander zu reiben in eine feste Spirale eingeführt. Diese Konstruktion erlaubt daher hohe Öffnungs- und Schliessgeschwindigkeiten sowie eine lange Lebensdauer, auch bei hochfrequentem Torbetrieb. Mit speziell ausgelegten Antrieben werden, in Kombination mit einem Frequenzumformer, Öffnungsgeschwindigkeiten von bis zu 2,5 m/s erreicht.

Schnelllauftore können auch mit thermisch getrennten Profilen ausgeführt werden und es lassen sich beliebig viele Sichtsektionen (Acrylglasfüllungen) realisieren.

Bild 3.7.24: Brandschutztor in feuerhemmender Wand eines Industriebetriebs.

Brandschutztore nach DIN EN 16034 (vgl. Bild 3.7.24)

Ein Brandschutzabschluss hat die Aufgabe, Öffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen den Durchtritt von Feuer zu sichern (vgl. Bild 3.7.24). Die Klassierung von Bauteilen erfolgt nach der europäischen Norm EN 13501-2.

Klassierung von Bauteilen nach VKF-Prüfnorm

Das Brandverhalten von Bauteilen wird insbesondere durch ihre Feuerwiderstandsdauer gekennzeichnet. Sie ist die Mindestdauer in Minuten, während der ein Bauteil die an ihn gestellten Anforderungen erfüllen muss.

Feuerwiderstandsklassen für bewegliche Bauteile wie Türen und Tore: EI 30; EI 60; EI 90; EI 120.

Die gleichen Torarten, wie zuvor beschrieben, können auch als Brandschutztore ausgeführt werden. Alternativ können auch Brandschutzvorhänge (textile Gewebe) eingesetzt werden (vgl. Bild 3.7.25).

Bild 3.7.25: Textiler Brandschutzvorhang.

Schallschutztore nach EN ISO 140-3

Schallschutztore in verschiedenen Ausführungen können bis Schalldämmung Rw = 50 dB gebaut werden.

Einbruchschutztore nach SN EN 1627

Einbruchschutztore in verschiedenen Ausführungen können bis RC 4 (vgl. Bild 3.7.7) gebaut werden.