Mit der Inbetriebnahme (Aufnahme der vereinbarten Nutzung) beginnt der Zyklus aus Nutzung, Unterhalt und Instandhaltung, Erneuerung/Renovation, evtl. Umbau/Umnutzung oder Sanierung (bei Mängeln oder Schäden), bis hin zum Rückbau/Neubau.

7.1.1 Nutzung

Nutzungsanweisungen

Die bei der Projektierung vereinbarte Nutzung des Bauwerks bildet die Grundlage für die Nutzungsanweisungen zuhanden der Eigentümer bzw. Nutzer. Eine differente Nutzung kann allenfalls zu Bauschäden führen.

Nutzungsdauer

Effektiv zu erwartende Periode zwischen der Inbetriebnahme und dem Ersatz eines Bau- oder Anlageteils (vgl. Bild 7.1.1). Die Nutzungsdauer ist begrenzt durch die technische Lebensdauer (abnehmende Gebrauchstauglichkeit oder zunehmende Kosten für den Unterhalt und den Ersatz einzelner Bestandteile bei Instandhaltung gemäss Unterhaltsplan) oder durch einen allfälligen Ersatz aufgrund veränderter Bedürfnisse (Komfort, Ästhetik, neue Nutzung usw.) oder verbesserter Ausführung (grössere Leistungsfähigkeit, bessere Energiebilanz usw.).

Gebrauchstauglichkeit

Mass für das Einhalten der für die Nutzung eines Bauwerks festgesetzten Anforderung. Fähigkeit eines Tragwerks und weiterer Bauteile, die Funktionstüchtigkeit und das Aussehen des Bauwerks sowie den Komfort der das Bauwerk nutzenden Personen entsprechend den Gebrauchsgrenzen (vereinbarte Grenze der Gebrauchstauglichkeit) zu gewährleisten.

7.1.2 Unterhalt bzw. Instandhaltung

Bewahren der Gebrauchstauglichkeit (Sicherstellung des Bestandes, der Funktion sowie der materiellen und ideellen Werte eines Bauwerks) durch regelmässige Massnahmen, ohne wesentliche Änderungen der Anforderungen, z.B. Kontrolle und Reinigung.

Unterhaltsplan

Bauwerksspezifische Weisungen für Kontrolle, Instandhaltung und Unterhalt.

7.1.3 Instandsetzung

Wiederherstellen der Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit für eine vereinbarte Dauer.

Zustandserfassung/Zustandsbeurteilung

Beschaffung von Informationen über den aktuellen Zustand eines Bauwerks und die bisherige Zustandsentwicklung. Zusammenfassende Analyse und Bewertung der Informationen, verbunden mit einer Voraussage der weiteren Zustandsentwicklung und deren Konsequenzen während der Restnutzungsdauer, um Mängel, Schädigungen und Schädigungsmechanismen zu erkennen.

Bild 7.1.1: Primär-, Sekundär- und Tertiärsystem für energetisch relevante Komponenten (Quelle: Merkblatt SIA 2047:2015).

7.1.4 Renovation/Erneuerung

Verbesserung des Bauzustandes, durch massgebliche Veränderungen von Komponenten, Bauteilen oder dem gesamten Gebäude, zur Anpassung an aktuelle Anforderungen, bis hin zum Erreichen des Sollzustandes. Bei der Aussenwand wird z. B. der Wärmeschutz verbessert oder im Zusammenhang mit einem Fensterersatz auch der Schall- bzw. Lärmschutz der Fassade erhöht. Es wird eine Weiterentwicklung des Gebäudes sichergestellt (vgl. Bild 7.1.2).

Teilerneuerung

Erneuerung von einzelnen Komponenten oder Bauteilen, wenn an ihnen massgebliche Veränderungen und nicht nur Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden.

Gesamterneuerung

Erneuerung eines Gebäudes, wenn an ihm massgebliche Veränderungen vorgenommen werden, sodass es nach der Erneuerung in wesentlichen Teilen einem Neubau entspricht. Sie kann in einem Schritt oder in mehreren Etappen durchgeführt werden (vgl. Bild 7.1.3).

Energetische Gesamterneuerung

Massnahmen zur energetischen Verbesserung an einer Mehrheit der energierelevanten Teile von Gebäudehülle und Gebäudetechnik. Die Massnahmen umfassen: Reduktion der gesamten Endenergie, effiziente Bedarfsdeckung, Substitution von fossilen durch erneuerbare Energieträger (vgl. Kapitel 7.2 «Energetische Gebäudeerneuerung»).

Das bestehende Gebäude, die Bedürfnisse des Eigentümers und die rechtlichen/denkmalpflegerischen Rahmenbedingungen bilden die Grundlage für die strategische Entwicklung. Aus energetischer Sicht sind Einzelmassnahmen zielführend, die sich an einer Gesamterneuerung ausrichten, oder eine Gesamterneuerung
Bild 7.1.2: Das bestehende Gebäude, die Bedürfnisse des Eigentümers und die rechtlichen/denkmalpflegerischen Rahmenbedingungen bilden die Grundlage für die strategische Entwicklung. Aus energetischer Sicht sind Einzelmassnahmen zielführend, die sich an einer Gesamterneuerung ausrichten, oder eine Gesamterneuerung (in einem Schritt oder in Etappen) oder ein Ersatzneubau (Quelle: Merkblatt SIA 2047:2015).

Erneuerungsrythmen und Etappierung in Abhängigkeit von den Systemstufen und der strategischen Option Gesamterneuerung in einer oder in mehreren Etappen
Bild 7.1.3: Erneuerungsrythmen und Etappierung in Abhängigkeit von den Systemstufen und der strategischen Option Gesamterneuerung in einer oder in mehreren Etappen (Quelle: Merkblatt SIA 2047:2015).

7.1.5 Sanierung

Die Erfahrungen zeigen leider, dass kaum ein Bauwerk absolut mängel- bzw. schadenfrei erstellt werden kann. Erste Mängel werden im Rahmen der Garantieabnahmen behoben. Über die Nutzungsdauer des Gebäudes gilt es, Mängel rechtzeitig zu erkennen, damit eine Sanierung erfolgen kann, bevor ein gravierender Bauschaden entsteht.

Mangel

Fehlen einer Eigenschaft, die das Bauwerk nach heute anerkannten Regeln der Baukunde oder gemäss Vereinbarung aufweisen sollte.

Sanierung

Als Sanierung werden Massnahmen zur Behebung von Mängeln und Schäden bezeichnet.

7.1.6 Umbau/Umnutzung

Umbau

Im Sinne von Norm SIA 380/1 gilt als Umbau die Erneuerung eines Gebäudes oder von Teilen davon, wenn an ihnen eigentliche Veränderungen und nicht nur blosse Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten (Auffrischungen, Reparaturen) vorgenommen werden.

Umnutzung

Im Sinne von Norm SIA 380/1 führt eine Umnutzung eines Gebäudes oder von Teilen davon, wegen der Änderung der Standardnutzung, zu einer Änderung der Raumtemperatur.

7.1.7 Rückbau, evtl. Neubau

Wenn eine Erneuerung oder ein Umbau nicht sinnvoll sind, z.B. am Ende einer Nutzungsdauer oder bei veränderten Ansprüchen, oder wenn dadurch eine verdichtetere Bauweise ermöglicht wird, kann ein Rückbau sinnvoll sein. Der Wärmeschutz kann z.B. in der Regel auch im Rahmen einer Gesamterneuerung den geltenden Anforderungen angepasst werden, der Schallschutz bleibt hingegen oft unbefriedigend und die Ansprüche an die Raumorganisation können eventuell nur suboptimal erfüllt werden. Ein Neubau führt bei solchen Fällen meist zu erheblichem Mehrwert, teilweise auch aus ökonomischen und ökologischen Überlegungen.

Rückbau

Geordneter Abbruch oder Demontage eines Bauwerks mit entsorgungsgerechter Trennung der Bauteile und Baustoffe.

Rezyklierung

Stoffliche Verwertung von Bauabfällen oder Abfällen aus dem Endverbrauchersektor sowie von Rückständen aus Verbrennungsanlagen, soweit sie für die vorgesehene Anwendung zugelassen sind.

Entsorgung

Die Entsorgung von Gebäuden oder Gebäudeteilen umfasst den Rückbau des Gebäudes bzw. der Gebäudeteile und die Entsorgung der Bauteile und Baustoffe, d.h. die Trennung und Aufbereitung von Bauteilen und Baustoffen zu stofflichen wiederverwertbaren, verbrennbaren oder deponierfähigen Baustoffen oder Baustoffgemischen (Fraktionen) inklusive der Verbrennungs- und Ablagerungsprozesse.

Neubau

Erstellen eines neuen Gebäudes. Zu den Neubauten im Sinne von Norm SIA 380/1 gehören auch Anbauten und Aufstockungen von bestehenden Gebäuden sowie neubauartige Umbauten wie Auskernungen und dergleichen.