{"id":1806,"date":"2018-08-13T16:05:42","date_gmt":"2018-08-13T14:05:42","guid":{"rendered":"https:\/\/enbau-online.ch\/bautechnik-der-gebaeudehuelle\/?p=1806"},"modified":"2018-09-24T12:02:38","modified_gmt":"2018-09-24T10:02:38","slug":"1-1%e2%80%82bauvorhaben","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/enbau-online.ch\/bautechnik-der-gebaeudehuelle\/1-1%e2%80%82bauvorhaben\/","title":{"rendered":"1.1\u2002Bauvorhaben"},"content":{"rendered":"<p>Zu Beginn eines Bauvorhabens steht die Intention des Auftraggebers; der Grundgedanke, ein Bauwerk realisieren zu wollen. In Begleitung des Planers, der Fachplaner und Spezialisten wird diese urspr\u00fcngliche Intention zur Immobilie zum Projekt geformt. Die Definition eines Bauvorhabens entwickelt sich aus den strategischen Zielen des Auftraggebers, dessen Bed\u00fcrfnissen, den Belangen potenzieller Nutzer, aus Referenzen, die sich vor allem aus messbaren Kennzahlen und Kennwerten des Betriebs generieren, der \u00f6konomischen sowie rechtlichen Machbarkeit und der Auswahl des richtigen Konzepts sowie dessen Planer.<\/p>\n<p>Bauvorhaben stellen nach der Definition des SIA die Summe aller Bauwerke dar, die zusammenh\u00e4ngend geplant und realisiert werden. Theoretisch folgt das Bauvorhaben dem Prozessmodell der Verst\u00e4ndigungsnorm SIA 112 (2014) \u00abModell Bauplanung\u00bb, indem es in sechs Phasen gegliedert werden kann, die \u00fcber den Grad des Massstabs und des Details definiert sind (vgl. Bild 1.1.3).<\/p>\n<ul>\n<li>1. Phase: Strategische Planung<\/li>\n<li>2. Phase: Vorstudien<\/li>\n<li>3. Phase: Projektierung<\/li>\n<li>4. Phase: Ausschreibung<\/li>\n<li>5. Phase: Realisierung<\/li>\n<li>6. Phase: Bewirtschaftung<\/li>\n<\/ul>\n<p>Ein Projekt definiert sich \u00fcber eine zeitlich und leistungsm\u00e4ssig begrenzte Aufgabe, die als einmaliges Vorhaben mit einem definierten Anfang und einem ebensolchen Ende zu verstehen ist. Es zeichnet sich durch klare Ziele aus. Die wesentlichen Etappenziele des Bauvorhabens sind die Baufreigabe, die Auswahl geeigneter Unternehmer zur Realisierung und die Ingebrauchnahme.<\/p>\n<p>Der Planungs- und Bauprozess eines Bauvorhabens wird formal und inhaltlich von den Beteiligten und deren Handlungskompetenzen gepr\u00e4gt. Die Frage der Prozesstheorie, \u00abwer macht was, wann, wie und womit?\u00bb, fokussiert folgerichtig zun\u00e4chst auf die Organisation und erst dann auf die zu kl\u00e4rende Methode, auf welche Art und Weise die wesentlichen Kriterien Qualit\u00e4t, Ressource, Termine und Kosten durch ein zyklisches Vorgehen zu planen, durchzuf\u00fchren, zu kontrollieren und zu steuern sind. Das Handeln der Beteiligten wird entweder durch F\u00fchrung, Management oder Administration charakterisiert: Die Aufgabe der F\u00fchrung ist es, das Projekt gesamthaft und im Sinn der Sorgfalts- und Treuepflicht gegen\u00fcber des Auftraggebers zu leiten, die des Managements ist es, die treibenden Kriterien durch die Evaluation der St\u00e4rken, Schw\u00e4chen, Chancen und Gefahren des Projekts zu steuern sowie zu lenken, und die der Administration ist es, die einzelnen Prozesse zu dokumentieren und die entsprechenden Dokumente nachzuf\u00fchren.<\/p>\n<div id=\"bild-hle-1-1-1\" class=\"img-hle\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/enbau-online.ch\/bautechnik-der-gebaeudehuelle\/wp-content\/uploads\/sites\/4\/2018\/08\/Kap01_3634-3_Bautechnik_Bild_1-1-1.png\" alt=\"Die Entstehung eines Bauwerks wird durch viele Faktoren und Akteure beeinflusst und erfordert dementsprechend strukturierte Abl\u00e4ufe.\" \/><\/div>\n<div class=\"bildlegende-hle\">Bild 1.1.1:\u2002Die Entstehung eines Bauwerks wird durch viele Faktoren und Akteure beeinflusst und erfordert dementsprechend strukturierte Abl\u00e4ufe.<\/div>\n<h3><\/h3>\n<div id=\"bild-hle-1-1-2\" class=\"img-hle\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/enbau-online.ch\/bautechnik-der-gebaeudehuelle\/wp-content\/uploads\/sites\/4\/2018\/08\/Kap01_3634-3_Bautechnik_Bild_1-1-2.png\" alt=\"Das Ende eines Bauwerks definiert hier gleichzeitig den Beginn eines neuen Projekts.\" \/><\/div>\n<div class=\"bildlegende-hle\">Bild 1.1.2:\u2002Das Ende eines Bauwerks definiert hier gleichzeitig den Beginn eines neuen Projekts.<\/div>\n<h3><\/h3>\n<div id=\"bild-hle-1-1-3\" class=\"img-hle\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/enbau-online.ch\/bautechnik-der-gebaeudehuelle\/wp-content\/uploads\/sites\/4\/2018\/08\/Kap01_3634-3_Bautechnik_Bild_1-1-3.png\" alt=\"Dargestellt sind Phasen, Teilphasen und Teilphasenziele nach dem Prozessmodell des SIA f\u00fcr alle Beteiligte\" \/><\/div>\n<div class=\"bildlegende-hle\">Bild 1.1.3:\u2002Dargestellt sind Phasen, Teilphasen und Teilphasenziele nach dem Prozessmodell des SIA f\u00fcr alle Beteiligte<br \/>\n<span class=\"quelle-em\">(Quelle: SIA 112 [2014] \u00abModell Bauplanung\u00bb).<\/span><\/div>\n<h2>1.1.1 Beteiligte<\/h2>\n<h3>Auftraggeberseite<\/h3>\n<p>Die Empfehlungsnorm SIA 112 (2014) \u00abModell Bauplanung\u00bb gruppiert Projektbeteiligte nach deren Funktion und nach ihren rechtlichen Beziehungen. Auf der Auftraggeberseite definiert sie zum Beispiel die Funktionen des Bauherrn, der als \u00ab(&#8230;) oberster Entscheidungstr\u00e4ger eines Bauvorhabens\u00bb beschrieben wird, des Bauherrenvertreters und des Bauherrenunterst\u00fctzers. Durch die Definition der Projektphasen und -ziele koordiniert dieselbe Verst\u00e4ndigungsnorm die Leistungen und Entscheide des Auftraggebers und \u2013 in allgemeiner Form \u2013 auch die aller Planer. Die Leistungen sind in die Bereiche Organisation, Beschrieb und Visualisierung, Kosten\/Finanzierung, Termine, Administration und Phasenabschluss gegliedert. Der Bauherr kommt nicht umhin, sich aktiv am Planungs- und Bauprozess zu beteiligen; er hat die Zwischen- und Endergebnisse der einzelnen Planungsschritte sukzessive zu verarbeiten und als wesentliche Pflicht entsprechende Entscheide zu f\u00e4llen. Dabei m\u00fcssen die Anforderungen des Bauvorhabens in einem gemeinsamen Zielvereinbarungsprozess immer detaillierter ausformuliert und umgesetzt werden, damit die angestrebte Kommunikation zwischen den Beteiligten erleichtert wird und die Massnahmen \u00fcber den gesamten Lebenszyklus des Bauvorhabens aufgezeigt werden.<\/p>\n<h3>Planer, Fachplaner und Spezialisten<\/h3>\n<p>Planer sind entweder Architekten oder Ingenieure, die die \u00ab(&#8230;) gestalterische, funktionale und konstruktive Planung erbringen\u00bb, Fachplaner sind diejenigen, \u00ab(&#8230;) die nicht die Gesamtleitung aus\u00fcben\u00bb, und Spezialisten sind Fachpersonen, die f\u00fcr den Planer \u00ab(&#8230;) spezielle Aspekte\u00bb bearbeiten (vgl. Empfehlungsnorm SIA 112 (2014) \u00abModell Bauplanung\u00bb, Begriffe, Seite 6 f.).<\/p>\n<p>Die f\u00fcr Planer, Fachplaner und Spezialisten wesentlichen Leitgedanken sind eng an den Leistungs- und Entscheidungsbedarf des Bauherrn gekoppelt: die ganzheitliche Erfassung des Lebenszyklus, die Ber\u00fccksichtigung der Postulate des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit, die anforderungsorientierte, integrale Leistungsbeschreibung, das klare Auftragsverh\u00e4ltnis und die leistungs- und ergebnisorientierte Honorierung. Die spezifischen Leistungsbeschreibungen einzelner Disziplinen sind in den Ordnungen f\u00fcr Leistungen und Honorare der Planer des SIA definiert. Dort sind sie auf die Gliederung der Verst\u00e4ndigungsnorm SIA 112 (2014) abgestimmt und stellen des Weiteren Methoden zur Honorierung im Sinn einer Kalkulationshilfe dar.<\/p>\n<ul>\n<li>Ordnung SIA 102 (2014) f\u00fcr Architekten<\/li>\n<li>Ordnung SIA 102 (2014) f\u00fcr Ingenieure<\/li>\n<li>Ordnung SIA 105 (2014) f\u00fcr Landschaftsarchitekten<\/li>\n<li>Ordnung SIA 108 (2014) f\u00fcr Ingenieure aus den Bereichen Geb\u00e4udetechnik, Maschinenbau und Elektrotechnik<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Leistungsbeschriebe sind keine Checklisten, sondern die Umschreibung der in der Regel zu erbringenden Grundleistungen und eventuell besonders zu vereinbarenden Leistungen der einzelnen Disziplin. In diesem Sinn gibt es keinen quantifizierbaren Arbeitsertrag, wie zum Beispiel eine Anzahl der zu erstellenden Pl\u00e4ne; die Leistungen sind in jedem Fall als projektspezifisch anwendbar zu verstehen. Die Leistungen der Planenden sind innerhalb von Leistungsbereichen nach Modulen gegliedert. Die Module sind universell verwendbar, da sie in Bezug auf die Fachrichtungen der Planer und die verschiedenen Arten von Bauwerken neutral formuliert sind. Das Prinzip folgt der Idee, dass die Zielvereinbarung durch Erreichen der Teilziele phasengerecht umgesetzt wird. In jeder Teilphase werden zum einen die notwendigen Arbeitsgrundlagen, die die Ergebnisse der davorliegenden Teilphase darstellen, und zum anderen das \u00fcbergeordnete Ziel des Auftraggebers definiert. F\u00fcr die Planenden gilt, Letzteres nach bestem Wissen und K\u00f6nnen anzustreben, da sie die Interessen des Auftragnehmers zu wahren haben.<\/p>\n<h3>Ausf\u00fchrende und Zulieferer<\/h3>\n<p>Unter Ausf\u00fchrende und Zulieferer werden alle Fachunternehmer, Generalunternehmer, Totalunternehmer, Subunternehmer und Lieferanten verstanden, die in einem Bauvorhaben involviert sind.<\/p>\n<p>In der Regel stehen Ausf\u00fchrende und Zulieferer in einem Werkvertragsverh\u00e4ltnis zu ihrem Auftraggeber, worin sie ein physisches Werk schulden. Ihr Fokus richtet sich auf das Bauwerk, ein von Bauarbeiten herr\u00fchrendes Werk, oder auf ein darin spezifisches Bauteil. Regeln zum Abschluss, zum Inhalt und zur Abwicklung von Vertr\u00e4gen \u00fcber Bauarbeiten sind in der Norm SIA 118 (2013) \u00abAllgemeine Bedingungen Bau\u00bb beschrieben.<\/p>\n<h2>1.1.2 Projektorganisation<\/h2>\n<p>Schliessen sich Personen zusammen, um gemeinsam eine bestimmte Aufgabe zu erf\u00fcllen oder ein bestimmtes Projekt durchzuf\u00fchren, bilden sie eine Projektorganisation, die auch als Aufbauorganisation bezeichnet wird. Wichtigstes Merkmal zur Charakterisierung eines Projekts ist die zeitliche Befristung. F\u00fcr die Beteiligten heisst dies, dass sich f\u00fcr jedes zu l\u00f6sende Bauvorhaben eine neue Projektorganisation formt, sodass die Grenzen zwischen Aussen und Innen f\u00fcr die eigene Organisation verschwinden, man spricht dann von der virtuellen Unternehmung: Die Unternehmen sind rechtlich und wirtschaftlich unabh\u00e4ngig und stellen ihre Kernkompetenzen zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<h3>Aufgabenteilung<\/h3>\n<p>Die Vorteile der virtuellen Unternehmung ergeben sich aus der flexiblen und dynamischen Organisationsstruktur. Grundlage f\u00fcr die Aufgabenteilung unter den Beteiligten ist ein gut funktionierender Informationsaustausch und eine klar definierte Kommunikation. Die Kommunikation stellt jedoch in jeder Organisation eine Gefahr betreffend Informationsverlust und -vermittlung dar. Im Bauvorhaben umso mehr, weil viele der Beteiligten keine direkte Vertragsbeziehung zueinander haben, aber dennoch aufgrund ihrer \u00fcbernommenen Verantwortung situationsangemessen interagieren m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Die F\u00fchrung eines Projekts durch den Planer wird nach den Ordnungen des SIA als Gesamtleitung definiert. Diese geht \u00fcber die eigentliche Koordinierung des Planungs- und Bauprozesses hinaus und stellt weder das Management noch die Administration des Bauvorhabens dar. Die Gesamtleitung beschreibt einen ganzheitlichen Denkansatz. Sie ist keine Leistung, sondern eine Methodik, die gemeinsam mit dem Auftraggeber den Weg zum Ziel beschreibt. Durch die \u00fcberlegte Aufnahme und Verkn\u00fcpfung aller Rahmenbedingungen, die ein Spezialist im Detail nicht betrachten muss, gelingt es, die Sorgfalts- und Treuepflicht zu erf\u00fcllen. Professionalit\u00e4t, Eigenverantwortung und Gemeinwohlverpflichtung sind die daf\u00fcr notwendigen und unabdingbaren Elemente. Ein erfolgreiches Projekt ben\u00f6tigt sowohl zielverwirklichende als auch zielverfolgende Komponenten. F\u00fchrung ist die Aufgabe, diese miteinander zu verkn\u00fcpfen (vgl. Bild 1.1.4).<\/p>\n<div id=\"bild-hle-1-1-4\" class=\"img-hle\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/enbau-online.ch\/bautechnik-der-gebaeudehuelle\/wp-content\/uploads\/sites\/4\/2018\/08\/Kap01_3634-3_Bautechnik_Bild_1-1-4.png\" alt=\"Prinzip der F\u00fchrung: Die Summe der Teilbereiche Administration, Management und Leiten\/Lenken stellt die F\u00fchrung dar.\" \/><\/div>\n<div class=\"bildlegende-hle\">Bild 1.1.4:\u2002Prinzip der F\u00fchrung: Die Summe der Teilbereiche Administration, Management und Leiten\/Lenken stellt die F\u00fchrung dar.<\/div>\n<h3>Leistungsdefinition<\/h3>\n<p>Die landl\u00e4ufige Praxis, \u00fcber \u00f6konomische und haftungstechnische Relevanz eine geeignete Projektorganisation zu evaluieren, muss um mindestens einen Faktor erg\u00e4nzt werden: die Leistungsdefinition der in der Organisation handelnden Personen. Die Kompetenzen und Verantwortungen werden je nach Projektorganisation unterschiedlich definiert. Somit bestimmt die Leistungsdefinition der Planer die Wahl der geeigneten Projektorganisation \u2013 und vice versa. Sie zeigen die Wege der Zusammenarbeit auf. Der Erfolg eines Projekts h\u00e4ngt ebenso sehr von dessen Struktur ab wie auch vom Aufgabenverst\u00e4ndnis und der Kultur der in ihnen handelnden Mitglieder. Ver\u00e4ndert sich einer dieser drei Bereiche, hat dies automatisch Einfluss auf die anderen beiden; mit der Wirkung, dass sowohl der Existenzgrund als auch die Prim\u00e4raufgabe der virtuellen Organisation zwangsl\u00e4ufig ver\u00e4ndert wird. Es spielt keine Rolle, ob ein geeignetes Organisationsmodell vom Auftraggeber, Auftragnehmer oder von beiden vorgeschlagen und entwickelt wird. Um Qualit\u00e4t, Ressource, Kosten, Termine und Beteiligte bei der Wahl eines Modells ausgewogen zu betrachten, ist es von<br \/>\nVorteil, schon w\u00e4hrend der Evaluation das Aufgabenverst\u00e4ndnis und die Kultur des einzelnen Beteiligten \u2013 diese bezieht sich stets auf das Verst\u00e4ndnis des Handelns \u2013 durch eine Leistungsdefinition offenzulegen. Die Leistungsdefinition zeigt alle notwendigen Arbeitsschritte auf, um phasengerecht die vereinbarten Ziele und Ergebnisse zu erreichen. Dabei werden sowohl die unterschiedlichen Sichtweisen verstanden als auch rechtzeitig die Projektdefinition transparent kommuniziert. Organisationsmodelle unterscheiden sich vor allem in den unterschiedlichen Kompetenzen der einzelnen Mitglieder: Die Best\u00e4ndigkeit eines gew\u00e4hlten Modells zeigt sich in der Gegen\u00fcberstellung von dessen verlangten Verantwortungen und den einzelnen Leistungsdefinitionen.<\/p>\n<h2>1.1.3 Organigramm<\/h2>\n<p>F\u00fcr die Planung und Realisierung von Bauvorhaben gibt es unterschiedliche, hierarchisch gegliederte Organisationsformen, die sich vor allem in den Kompetenzen und Verantwortungen unterscheiden. In einem Organigramm wird die Planungs- und Projektorganisation grafisch dargestellt. Daraus ersichtlich sind die Stellungen, Beziehungen und Abh\u00e4ngigkeiten der Beteiligten zueinander. Es gibt verschiedene Organisationsstrukturen; dabei unterscheidet man insbesondere zwischen horizontaler und vertikaler Struktur. Die horizontale Struktur beschreibt die Aufgabengliederung. Dabei wird nach bestimmten Gliederungskriterien ein Nebeneinander von Abteilungen oder Gruppen geschaffen. Im Gegensatz dazu definiert die vertikale Struktur Kompetenzen: Man spricht von einer Kompetenzgliederung.<\/p>\n<h3>Konventionen<\/h3>\n<p>Organigramme werden mitunter nicht richtig dargestellt und deren Bedeutung wird untersch\u00e4tzt. F\u00fcr ein Projekt, das einen definierten Anfang und ein ebensolches Ende hat, empfiehlt sich eine einfache und verst\u00e4ndliche Vertikalstruktur. Dargestellt werden die Leistungstr\u00e4ger der Organisation, die Vertragsbeziehungen und die Weisungsbefugnisse, die in Vertr\u00e4gen festzuhalten sind (vgl. Bild 1.1.5). Zu unterscheiden und durch eine Trennlinie zu markieren sind in der oberen H\u00e4lfte die Beteiligten des Auftraggebers, neben dem Bauherrn zum Beispiel auch Berater und Nutzer. In der unteren H\u00e4lfte des Organigramms ist zwischen Planenden und Ausf\u00fchrenden eineindeutig zu unterscheiden. Wichtig ist, dass alle Beteiligten einen definierten Platz im Organigramm einnehmen und keine Doppelrollen existieren; die Beteiligten treten in der Regel als Unternehmenseinheiten auf und sind nicht personifiziert. Die Gruppierung der Beteiligten stellt die Form der Organisation dar: So sind sowohl die unterschiedlichen Modelle Einzelleistungsnehmer, Planergemeinschaft, Generalplaner, Generalunternehmer und Totalunternehmer als auch Mischmodelle einfach zu interpretieren. Verkn\u00fcpfungen stellen Vertragsbeziehungen dar: Konvention ist, dass durchgezogene Linien Auftrags- oder Werkvertragskorrelationen abbilden und gepunktete Pfeillinien die Richtung der Weisungsbefugnisse. Ein Organigramm stellt nicht die Kommunikation unter den Beteiligten dar, da dies zu Missverst\u00e4ndnissen in Fragen der Verantwortungen f\u00fchrt. Es sollte immer Bestandteil des Vertrags sein und im Planungs- und Bauprozess nachgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<div id=\"bild-hle-1-1-5\" class=\"img-hle\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/enbau-online.ch\/bautechnik-der-gebaeudehuelle\/wp-content\/uploads\/sites\/4\/2018\/08\/Kap01_3634-3_Bautechnik_Bild_1-1-5.png\" alt=\"Darstellungsprinzip eines Organigramms. Die\u00a0Beteiligten gliedern sich in Auftraggeber, Planende und\u00a0Ausf\u00fchrende.\" \/><\/div>\n<div class=\"bildlegende-hle\">Bild 1.1.5:\u2002Darstellungsprinzip eines Organigramms. Die\u00a0Beteiligten gliedern sich in Auftraggeber, Planende und\u00a0Ausf\u00fchrende.<\/div>\n<h3>Form<\/h3>\n<h4>Einzelleistungsnehmer<\/h4>\n<p>Das Modell Einzelleistungsnehmer (vgl. Bild 1.1.6) stellt sowohl die in der Schweiz verbreitetste wie auch die flexibelste Projektorganisation dar und ist f\u00fcr alle Phasen des Bauvorhabens anwendbar. Alle Beteiligten stehen einzeln in einem separaten Vertragsverh\u00e4ltnis zum Bauherrn. \u00dcblicherweise \u00fcbernimmt der Schl\u00fcsselplaner die Funktion des Gesamtleiters und hat Weisungsbefugnis gegen\u00fcber den anderen Planern und Spezialisten wie auch gegen\u00fcber den einzelnen Unternehmern. W\u00e4hrend deren Werkvertr\u00e4ge direkt mit der Bauherrschaft abgeschlossen werden, unterstehen sie auf der Baustelle weisungsm\u00e4ssig dem Gesamtleiter. Bei dieser Organisationsform tr\u00e4gt der Auftraggeber die terminlichen und finanziellen Risiken.<\/p>\n<h4>Allianzen<\/h4>\n<p>Das Modell <b>Planergemeinschaft<\/b> (vgl. Bild 1.1.7) unterscheidet sich vom Modell Einzelleistungsnehmer dadurch, dass sich die Planer zu einer Gemeinschaft zusammenschliessen und damit in einem gemeinsamen Vertragsverh\u00e4ltnis zum Auftraggeber stehen. Die Planergemeinschaft stellt in diesem Sinn eine einfache Gesellschaft dar. Die Partner innerhalb der Planergemeinschaft teilen die Leistungen untereinander auf, schliessen unter sich bilaterale Vertr\u00e4ge und \u00fcbernehmen die Haftung solidarisch. Sie werden von einem Gesamtleiter gef\u00fchrt. Vorteil dieser Organisationsform f\u00fcr den Auftraggeber ist die Vermeidung von Missverst\u00e4ndnissen und Streitigkeiten bez\u00fcglich der Schnittstellen zwischen den Planern sowie von Mehrfachhonorierungen. Vorteil f\u00fcr die Planer ist die freie Wahl bei der Zusammensetzung des Teams. Die Ausf\u00fchrung erfolgt entweder konventionell mit einzelnen Unternehmern oder mit einem Generalunternehmer.<\/p>\n<p>Das <b>Generalplanermodell<\/b> (vgl. Bild 1.1.8) sieht vor, dass der sogenannte Generalplaner verschiedene Subplanervertr\u00e4ge hat und damit die Haftung gegen\u00fcber des Auftraggebers vertraglich allein \u00fcbernimmt. Er bietet alle Leistungen der Subplaner und Sub-Spezialisten dem Bauherrn allein an. Konstituiert sich der Generalplaner aus mehreren Gesellschaftern, so haften diese solidarisch, w\u00e4hrend die hinzugezogenen Subplaner nicht solidarisch haften. Auch das Modell des Generalplaners ist f\u00fcr alle Phasen des Bauvorhabens anwendbar. Die Vorteile f\u00fcr den Auftraggeber sind die Vereinfachung des Vertragswesens und die \u00dcbernahme relevanter Koordinierungsaufgaben durch den Generalplaner. F\u00fcr den Generalplaner selbst stellt das Modell ein Gesch\u00e4ftsmodell dar, indem er sich auf seine Koordinierungskompetenzen bezieht und relativ frei in der Wahl seiner Subplaner ist.<\/p>\n<p>Das Prinzip des <b>Generalunternehmermodells<\/b> ist das gleiche wie das des Generalplaners. Der Generalunternehmer ist f\u00fcr die gesamte Ausf\u00fchrung zust\u00e4ndig und vereinigt gegen\u00fcber dem Auftraggeber alle Unternehmer in einem Werkvertrag. Er \u00fcbernimmt dementsprechend auch die Verantwortung f\u00fcr die Subunternehmer gegen\u00fcber dem Bauherrn. Auf der anderen Seite hat der Bauherr bei auftretenden Ausf\u00fchrungsm\u00e4ngeln nur einen Ansprechpartner. Zus\u00e4tzlich kann er einzelne Unternehmer direkt beauftragen. Die Projektierung erfolgt mit einzelnen vom Bauherrn beauftragten Planern, einer solidarisch haftenden Planergemeinschaft oder eines allein haftenden Generalplaners, die weiterhin treuh\u00e4nderisch Verantwortung gegen\u00fcber dem Bauherrn \u00fcbernehmen, indem sie in einem direkten Vertragsverh\u00e4ltnis zum Bauherrn bleiben und der Generalunternehmer bez\u00fcglich der Gestaltung und Ausf\u00fchrungsqualit\u00e4t weisungsm\u00e4ssig ihnen unterstellt wird.<\/p>\n<div id=\"bild-hle-1-1-6\" class=\"img-hle\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/enbau-online.ch\/bautechnik-der-gebaeudehuelle\/wp-content\/uploads\/sites\/4\/2018\/08\/Kap01_3634-3_Bautechnik_Bild_1-1-6.png\" alt=\"Organisationsstruktur beim Modell \u00abEinzelleistungsnehmer\u00bb.\" \/><\/div>\n<div class=\"bildlegende-hle\">Bild 1.1.6:\u2002Organisationsstruktur beim Modell \u00abEinzelleistungsnehmer\u00bb.<\/div>\n<h3><\/h3>\n<div id=\"bild-hle-1-1-7\" class=\"img-hle\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/enbau-online.ch\/bautechnik-der-gebaeudehuelle\/wp-content\/uploads\/sites\/4\/2018\/08\/Kap01_3634-3_Bautechnik_Bild_1-1-7.png\" alt=\"Organisationsstruktur beim Modell \u00abPlanergemeinschaft\u00bb.\" \/><\/div>\n<div class=\"bildlegende-hle\">Bild 1.1.7:\u2002Organisationsstruktur beim Modell \u00abPlanergemeinschaft\u00bb.<\/div>\n<h3><\/h3>\n<p>Im <b>Totalunternehmermodell<\/b> (vgl. Bild 1.1.9) liegt die gesamte Projekt- und Realisierungsverantwortung bez\u00fcglich der geforderten Qualit\u00e4ten, der Kosten und der Termine in einer Hand und wird in einem einzigen Werkvertrag zwischen dem Bauherrn und dem Totalunternehmer (TU) geregelt. Architekt und Fachplaner sind Subunternehmer des Totalunternehmers. Die Bauherrschaft wird mit der Problemumschreibung und der Aufgabenstellung behaftet.<\/p>\n<div id=\"bild-hle-1-1-8\" class=\"img-hle\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/enbau-online.ch\/bautechnik-der-gebaeudehuelle\/wp-content\/uploads\/sites\/4\/2018\/08\/Kap01_3634-3_Bautechnik_Bild_1-1-8.png\" alt=\"Organisationsstruktur beim \u00abGeneralplaner- und Generalunternehmermodell\u00bb.\" \/><\/div>\n<div class=\"bildlegende-hle\">Bild 1.1.8:\u2002Organisationsstruktur beim \u00abGeneralplaner- und Generalunternehmermodell\u00bb.<\/div>\n<h3><\/h3>\n<div id=\"bild-hle-1-1-9\" class=\"img-hle\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/enbau-online.ch\/bautechnik-der-gebaeudehuelle\/wp-content\/uploads\/sites\/4\/2018\/08\/Kap01_3634-3_Bautechnik_Bild_1-1-9.png\" alt=\"Organisationsstruktur beim \u00abTotalunternehmermodell\u00bb.\" \/><\/div>\n<div class=\"bildlegende-hle\">Bild 1.1.9:\u2002Organisationsstruktur beim \u00abTotalunternehmermodell\u00bb.<\/div>\n<h3>Vertrag<\/h3>\n<p>Die definierten Ziele einer jeden Teilphase stehen im direkten Zusammenhang mit dem Erfolg. Im Auftragsverh\u00e4ltnis muss der Planer auf den Erfolg der versprochenen Planungsleistung hinarbeiten, im werkvertraglichen Verh\u00e4ltnis f\u00fcr diesen messbar einstehen. Zurzeit wird nach einem Ansatz des Bundesgerichts ein Planervertrag \u00fcber 100 Prozent der Grundleistungen als gemischtes Vertragsverh\u00e4ltnis beurteilt: Das heisst, es ist sowohl dem Auftragsrecht als auch dem Werkvertragsrecht unterstellt. Die Unterscheidung, welches Recht bei welcher einzelnen Grundleistung angewendet wird, ist im Hinblick auf die Feststellung von Verantwortungen und Haftungen von grosser Bedeutung; beim Auftrag ist ein sorgf\u00e4ltiges Handeln ohne R\u00fcgefrist geschuldet, beim Werkvertrag der messbare Erfolg mit einer strengen R\u00fcgefrist. So kommt zum Beispiel in der Praxis beim Erstellen von Pl\u00e4nen Werkvertragsrecht zur Anwendung, da ein messbarer Erfolg geschuldet ist.<\/p>\n<h3>Weisungsbefugnis<\/h3>\n<p>Die Weisungsbefugnis ist ein F\u00fchrungsmittel, das durch Delegation einem Beteiligten \u00fcbertragen wird. In der Regel ist dieser nach den Ordnungen des SIA der Gesamtleiter. Er hat die festgelegte Kompetenz, hierarchisch untergeordneten Organisationseinheiten Weisung zu erteilen. Im Bauvorhaben bezieht sich die Weisungsbefugnis meist auf das fachliche Weisungsrecht und ist durch die virtuelle Unternehmung vom disziplinarischen getrennt. Die Weisungsbefugnis ist vertraglich klar und eindeutig zu definieren und abzugrenzen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zu Beginn eines Bauvorhabens steht die Intention des Auftraggebers; der Grundgedanke, ein Bauwerk realisieren zu wollen. 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