{"id":1868,"date":"2018-08-13T15:11:13","date_gmt":"2018-08-13T13:11:13","guid":{"rendered":"https:\/\/enbau-online.ch\/bautechnik-der-gebaeudehuelle\/?p=1868"},"modified":"2022-09-30T15:07:53","modified_gmt":"2022-09-30T13:07:53","slug":"7-1-aufgabenbereiche","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/enbau-online.ch\/bautechnik-der-gebaeudehuelle\/7-1-aufgabenbereiche\/","title":{"rendered":"7.1\u2002Aufgabenbereiche"},"content":{"rendered":"<p>Mit der Inbetriebnahme (Aufnahme der vereinbarten Nutzung) beginnt der Zyklus aus Nutzung, Unterhalt und Instandhaltung, Erneuerung\/Renovation, evtl. Umbau\/Umnutzung oder Sanierung (bei M\u00e4ngeln oder Sch\u00e4den), bis hin zum R\u00fcckbau\/Neubau.<\/p>\n<h2>7.1.1 Nutzung<\/h2>\n<h3>Nutzungsanweisungen<\/h3>\n<p>Die bei der Projektierung vereinbarte Nutzung des Bauwerks bildet die Grundlage f\u00fcr die Nutzungsanweisungen zuhanden der Eigent\u00fcmer bzw. Nutzer. Eine differente Nutzung kann allenfalls zu Bausch\u00e4den f\u00fchren.<\/p>\n<h3>Nutzungsdauer<\/h3>\n<p>Effektiv zu erwartende Periode zwischen der Inbetriebnahme und dem Ersatz eines Bau- oder Anlageteils (vgl. Bild 7.1.1). Die Nutzungsdauer ist begrenzt durch die technische Lebensdauer (abnehmende Gebrauchstauglichkeit oder zunehmende Kosten f\u00fcr den Unterhalt und den Ersatz einzelner Bestandteile bei Instandhaltung gem\u00e4ss Unterhaltsplan) oder durch einen allf\u00e4lligen Ersatz aufgrund ver\u00e4nderter Bed\u00fcrfnisse (Komfort, \u00c4sthetik, neue Nutzung usw.) oder verbesserter Ausf\u00fchrung (gr\u00f6ssere Leistungsf\u00e4higkeit, bessere Energiebilanz usw.).<\/p>\n<h3>Gebrauchstauglichkeit<\/h3>\n<p>Mass f\u00fcr das Einhalten der f\u00fcr die Nutzung eines Bauwerks festgesetzten Anforderung. F\u00e4higkeit eines Tragwerks und weiterer Bauteile, die Funktionst\u00fcchtigkeit und das Aussehen des Bauwerks sowie den Komfort der das Bauwerk nutzenden Personen entsprechend den Gebrauchsgrenzen (vereinbarte Grenze der Gebrauchstauglichkeit) zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<h2>7.1.2 Unterhalt bzw. Instandhaltung<\/h2>\n<p>Bewahren der Gebrauchstauglichkeit (Sicherstellung des Bestandes, der Funktion sowie der materiellen und ideellen Werte eines Bauwerks) durch regelm\u00e4ssige Massnahmen, ohne wesentliche \u00c4nderungen der Anforderungen, z.B. Kontrolle und Reinigung.<\/p>\n<h3>Unterhaltsplan<\/h3>\n<p>Bauwerksspezifische Weisungen f\u00fcr Kontrolle, Instandhaltung und Unterhalt.<\/p>\n<h2>7.1.3 Instandsetzung<\/h2>\n<p>Wiederherstellen der Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit f\u00fcr eine vereinbarte Dauer.<\/p>\n<h3>Zustandserfassung\/Zustandsbeurteilung<\/h3>\n<p>Beschaffung von Informationen \u00fcber den aktuellen Zustand eines Bauwerks und die bisherige Zustandsentwicklung. Zusammenfassende Analyse und Bewertung der Informationen, verbunden mit einer Voraussage der weiteren Zustandsentwicklung und deren Konsequenzen w\u00e4hrend der Restnutzungsdauer, um M\u00e4ngel, Sch\u00e4digungen und Sch\u00e4digungsmechanismen zu erkennen.<\/p>\n<div class=\"img-hle\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/enbau-online.ch\/bautechnik-der-gebaeudehuelle\/wp-content\/uploads\/sites\/4\/2018\/08\/Kap07_3634-3_Bautechnik_Table_1.png\" \/><\/div>\n<div class=\"bildlegende-hle\">Bild 7.1.1:\u2002Prim\u00e4r-, Sekund\u00e4r- und Terti\u00e4rsystem f\u00fcr energetisch relevante Komponenten <span class=\"quelle-em\">(Quelle: Merkblatt SIA 2047:2015)<\/span>.<\/div>\n<h2>7.1.4 Renovation\/Erneuerung<\/h2>\n<p>Verbesserung des Bauzustandes, durch massgebliche Ver\u00e4nderungen von Komponenten, Bauteilen oder dem gesamten Geb\u00e4ude, zur Anpassung an aktuelle Anforderungen, bis hin zum Erreichen des Sollzustandes. Bei der Aussenwand wird z.\u2009B. der W\u00e4rmeschutz verbessert oder im Zusammenhang mit einem Fensterersatz auch der\u00a0Schall- bzw. L\u00e4rmschutz der Fassade erh\u00f6ht. Es wird eine Weiterentwicklung des Geb\u00e4udes sichergestellt (vgl. Bild 7.1.2).<\/p>\n<h3>Teilerneuerung<\/h3>\n<p>Erneuerung von einzelnen Komponenten oder Bauteilen, wenn an ihnen massgebliche Ver\u00e4nderungen und\u00a0nicht nur Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden.<\/p>\n<h3>Gesamterneuerung<\/h3>\n<p>Erneuerung eines Geb\u00e4udes, wenn an ihm massgebliche Ver\u00e4nderungen vorgenommen werden, sodass es nach der Erneuerung in wesentlichen Teilen einem Neubau entspricht. Sie kann in einem Schritt oder in mehreren Etappen durchgef\u00fchrt werden (vgl. Bild 7.1.3).<\/p>\n<h3>Energetische Gesamterneuerung<\/h3>\n<p>Massnahmen zur energetischen Verbesserung an einer Mehrheit der energierelevanten Teile von Geb\u00e4udeh\u00fclle und Geb\u00e4udetechnik. Die Massnahmen umfassen: Reduktion der gesamten Endenergie, effiziente Bedarfsdeckung, Substitution von fossilen durch erneuerbare Energietr\u00e4ger <a href=\"https:\/\/enbau-online.ch\/bautechnik-der-gebaeudehuelle\/7-2%e2%80%82energetische-gebaeudeerneuerung\/\">(vgl. Kapitel 7.2 \u00abEnergetische Geb\u00e4udeerneuerung\u00bb<\/a>).<\/p>\n<div id=\"bild-hle-7-1-2\" class=\"img-hle\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/enbau-online.ch\/bautechnik-der-gebaeudehuelle\/wp-content\/uploads\/sites\/4\/2018\/08\/Kap07_3634-3_Bautechnik_Bild_7-1-2.png\" alt=\"Das bestehende Geb\u00e4ude, die Bed\u00fcrfnisse des Eigent\u00fcmers und die rechtlichen\/denkmalpflegerischen Rahmenbedingungen bilden die Grundlage f\u00fcr die strategische Entwicklung. Aus energetischer Sicht sind\u00a0Einzelmassnahmen zielf\u00fchrend, die sich an einer Gesamterneuerung ausrichten, oder eine Gesamterneuerung\" \/><\/div>\n<div class=\"bildlegende-hle\">Bild 7.1.2:\u2002Das bestehende Geb\u00e4ude, die Bed\u00fcrfnisse des Eigent\u00fcmers und die rechtlichen\/denkmalpflegerischen Rahmenbedingungen bilden die Grundlage f\u00fcr die strategische Entwicklung. Aus energetischer Sicht sind\u00a0Einzelmassnahmen zielf\u00fchrend, die sich an einer Gesamterneuerung ausrichten, oder eine Gesamterneuerung (in einem Schritt oder in Etappen) oder ein\u00a0Ersatzneubau <span class=\"quelle-em\">(Quelle: Merkblatt SIA 2047:2015)<\/span>.<\/div>\n<h3><\/h3>\n<div id=\"bild-hle-7-1-3\" class=\"img-hle\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/enbau-online.ch\/bautechnik-der-gebaeudehuelle\/wp-content\/uploads\/sites\/4\/2018\/08\/Kap07_3634-3_Bautechnik_Bild_7-1-3.png\" alt=\"Erneuerungsrythmen und Etappierung in Abh\u00e4ngigkeit von den Systemstufen und der strategischen Option Gesamterneuerung in einer oder in mehreren Etappen\" \/><\/div>\n<div class=\"bildlegende-hle\">Bild 7.1.3:\u2002Erneuerungsrythmen und Etappierung in Abh\u00e4ngigkeit von den Systemstufen und der strategischen Option Gesamterneuerung in einer oder in mehreren Etappen <span class=\"quelle-em\">(Quelle: Merkblatt SIA 2047:2015)<\/span>.<\/div>\n<h2>7.1.5 Sanierung<\/h2>\n<p>Die Erfahrungen zeigen leider, dass kaum ein Bauwerk absolut m\u00e4ngel- bzw. schadenfrei erstellt werden kann. Erste M\u00e4ngel werden im Rahmen der Garantieabnahmen behoben. \u00dcber die Nutzungsdauer des Geb\u00e4udes gilt es, M\u00e4ngel rechtzeitig zu erkennen, damit eine Sanierung erfolgen kann, bevor ein gravierender Bauschaden entsteht.<\/p>\n<h3>Mangel<\/h3>\n<p>Fehlen einer Eigenschaft, die das Bauwerk nach heute anerkannten Regeln der Baukunde oder gem\u00e4ss Vereinbarung aufweisen sollte.<\/p>\n<h3>Sanierung<\/h3>\n<p>Als Sanierung werden Massnahmen zur Behebung von M\u00e4ngeln und Sch\u00e4den bezeichnet.<\/p>\n<h2>7.1.6 Umbau\/Umnutzung<\/h2>\n<h3>Umbau<\/h3>\n<p>Im Sinne von Norm SIA 380\/1 gilt als Umbau die Erneuerung eines Geb\u00e4udes oder von Teilen davon, wenn an ihnen eigentliche Ver\u00e4nderungen und nicht nur blosse Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten (Auffrischungen, Reparaturen) vorgenommen werden.<\/p>\n<h3>Umnutzung<\/h3>\n<p>Im Sinne von Norm SIA 380\/1 f\u00fchrt eine Umnutzung eines Geb\u00e4udes oder von Teilen davon, wegen der \u00c4nderung der Standardnutzung, zu einer \u00c4nderung der Raumtemperatur.<\/p>\n<h2>7.1.7 R\u00fcckbau, evtl. Neubau<\/h2>\n<p>Wenn eine Erneuerung oder ein Umbau nicht sinnvoll sind, z.B. am Ende einer Nutzungsdauer oder bei ver\u00e4nderten Anspr\u00fcchen, oder wenn dadurch eine verdichtetere Bauweise erm\u00f6glicht wird, kann ein R\u00fcckbau sinnvoll sein. Der W\u00e4rmeschutz kann z.B. in der Regel auch im Rahmen einer Gesamterneuerung den geltenden Anforderungen angepasst werden, der Schallschutz bleibt hingegen oft unbefriedigend und die Anspr\u00fcche an die Raumorganisation k\u00f6nnen eventuell nur suboptimal erf\u00fcllt werden. Ein Neubau f\u00fchrt bei solchen F\u00e4llen meist zu erheblichem Mehrwert, teilweise auch aus \u00f6konomischen und \u00f6kologischen \u00dcberlegungen.<\/p>\n<h3>R\u00fcckbau<\/h3>\n<p>Geordneter Abbruch oder Demontage eines Bauwerks mit entsorgungsgerechter Trennung der Bauteile und Baustoffe.<\/p>\n<h3>Rezyklierung<\/h3>\n<p>Stoffliche Verwertung von Bauabf\u00e4llen oder Abf\u00e4llen aus dem Endverbrauchersektor sowie von R\u00fcckst\u00e4nden aus Verbrennungsanlagen, soweit sie f\u00fcr die vorgesehene Anwendung zugelassen sind.<\/p>\n<h3>Entsorgung<\/h3>\n<p>Die Entsorgung von Geb\u00e4uden oder Geb\u00e4udeteilen umfasst den R\u00fcckbau des Geb\u00e4udes bzw. der Geb\u00e4udeteile und die Entsorgung der Bauteile und Baustoffe, d.h. die Trennung und Aufbereitung von Bauteilen und Baustoffen zu stofflichen wiederverwertbaren, verbrennbaren oder deponierf\u00e4higen Baustoffen oder Baustoffgemischen (Fraktionen) inklusive der Verbrennungs- und\u00a0Ablagerungsprozesse.<\/p>\n<h3>Neubau<\/h3>\n<p>Erstellen eines neuen Geb\u00e4udes. Zu den Neubauten im Sinne von Norm SIA 380\/1 geh\u00f6ren auch Anbauten und Aufstockungen von bestehenden Geb\u00e4uden sowie neubauartige Umbauten wie Auskernungen und dergleichen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit der Inbetriebnahme (Aufnahme der vereinbarten Nutzung) beginnt der Zyklus aus Nutzung, Unterhalt und Instandhaltung, Erneuerung\/Renovation, evtl. Umbau\/Umnutzung oder Sanierung (bei M\u00e4ngeln oder Sch\u00e4den), bis hin zum R\u00fcckbau\/Neubau. 7.1.1 Nutzung Nutzungsanweisungen Die bei der Projektierung vereinbarte Nutzung des Bauwerks bildet die Grundlage f\u00fcr die Nutzungsanweisungen zuhanden der Eigent\u00fcmer bzw. Nutzer. 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