Seit Anfang 2018 ist das neue Energiegesetz in der Schweiz in Kraft, nachdem es vom Parlament und vom Volk angenommen wurde. Es werden darin drei Stossrichtungen definiert:

  • Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz
  • Massnahmen zum Ausbau der erneuerbaren Energien
  • Atomausstieg.

Mit diesem Gesetz soll die Umsetzung der Energiestrategie 2050 gefördert werden, welche der Bundesrat nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima im Jahr 2011 ausgearbeitet hat. Die Energiestrategie 2050 soll die sichere und kostengünstige Energieversorgung auch in Zukunft sicherstellen. Gleichzeitig soll die energiebedingte Umweltbelastung reduziert werden. Die Schweiz soll auf Veränderungen vorbereitet sein, welche sich im technologischen, wirtschaftlichen und politischen Bereich ergeben können. Dies betrifft auch die unsicheren Verhältnisse zur Europäischen Union und Veränderungen in energieexportierende Länder sowie auf den internationalen Energiemärkten.

Verbunden mit dem Energiegesetz ist das Stromversorgungsgesetz. Auch dieses unterliegt der politischen Diskussion und ist Gegenstand von Revisionen. Die Effizienz der Stromverwendung soll gefördert und mehr Strom aus regenerativer Energie erzeugt werden.

Auf der wissenschaftlichen Ebene besteht heute Konsens, dass die Treibhausgasemissionen rasch und stark gesenkt werden müssen. Auf der politischen Ebene wurde das CO2-Gesetz von 2011 im Jahr 2020 von Stände- und Nationalrat in einer revidierten, verschärften Fassung angenommen. Auch hat sich der Bundesrat auf internationaler Ebene verpflichtet, den CO2-Ausstoss der Schweiz gegenüber 1990 bis 2030 zu halbieren. Um den Ausstoss an Treibhausgasemissionen und die Importabhängigkeit zu verringern, muss der Verbrauch fossiler Energieträger stark reduziert werden. Hier steht der Wärmebedarf der Gebäude im Fokus. Die Kantone haben die Mustervorschriften im Energiebereich (MuKEn) 2014 revidiert.

Die Steigerung der Energieeffizienz ist ein unbestrittener und wichtiger Teil der Lösung. Jede eingesparte Kilowattstunde an fossiler Energie oder an nicht regenerativem Strom entschärft die Probleme. Daneben muss wo immer möglich von fossiler Energie auf nicht fossile Energieträger umgestellt werden. Damit wird die Zukunft immer mehr von der weitgehenden Versorgung mit Strom geprägt sein. Dessen Verbrauch und Produktion muss mit kurz- und längerfristigen Speicherung ausgeglichen werden. Daneben werden Umwelt- und Fernwärme sowie in fernerer Zukunft eventuell Wasserstoff und daraus hergestelltes Methan aus Überschussstrom («Power to Gas») eine zunehmende Bedeutung haben.

Diese Publikation soll helfen, diese Aufgaben systematisch anzugehen und methodisch korrekt umzusetzen. Ein im Betrieb eingeführtes Energiemanagementsystem, eine funktionierende Energiebuchhaltung und die energetische Betriebsoptimierung sind die Voraussetzungen für eine verbesserte Energieeffizienz von Gebäuden und Prozessen. Der Erfolg wird ein nachhaltig tieferer Energiebedarf sein sowie verbesserte Versorgungssicherheit, eine verringerte Abhängigkeit vom Ausland, tiefere Emissionen und ein besseres Image der Unternehmung. Die Erreichung von Zertifikaten für ein Umwelt- und Energiemanagementsystem oder eines Gebäudelabels wird erleichtert. Mit Energiemanagement können so Kosten eingespart und der Wert des Unternehmens und der Gebäude gesteigert werden.