{"id":2982,"date":"2020-12-30T11:42:37","date_gmt":"2020-12-30T10:42:37","guid":{"rendered":"https:\/\/enbau-online.ch\/energiemanagement\/?p=2982"},"modified":"2021-06-14T15:10:20","modified_gmt":"2021-06-14T13:10:20","slug":"6-3-kostenzuordnung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/enbau-online.ch\/energiemanagement\/6-3-kostenzuordnung\/","title":{"rendered":"6.3 Kostenzuordnung"},"content":{"rendered":"<h3>6.3.1 Zielsetzung<\/h3>\n<p>Die Kostenzuordnung im Bereich Energie und Medien hat zum Ziel, diese Kosten innerhalb eines Geb\u00e4udes oder eines Betriebs den unterschiedlichen Verbrauchern (den Nutzern, den Organisationseinheiten der Unternehmung oder gem\u00e4ss Kostenstellen) zuzuordnen. Basis der Kostenaufteilung ist also die Nutzerstruktur eines Geb\u00e4udes, die Aufbauorganisation oder die Kostenstellenstruktur eines Unternehmens.<\/p>\n<p>Eine Zuordnung der Kosten zu den Verursachern ist dann besonders wichtig, wenn f\u00fcr Dritte Energie oder Medien geliefert werden. Damit wird eine korrekte Weiterverrechnung der Energie- und Medienkosten m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Mit der Kostenverrechnung soll einerseits erreicht werden, dass die Energiekosten gerecht und ggf. gesetzeskonform verrechnet werden. Insbesondere bei einer interen Kostenverrechnung soll die Kostentransparenz erh\u00f6ht und die Kostenallokation auf einzelne Kostenverursacher verbessert werden. Dadurch sollen Anreize geschaffen werden, mit der Ressource Energie sparsam umzugehen, da sich dies positiv auf die eigene Kostenbelastung auswirkt. Mit der korrekten Zuordnung der Kosten zu Produkten oder Leistungsbereichen k\u00f6nnen auch deren Preise korrekter kalkuliert werden.<\/p>\n<h4 class=\"Titel_4 fusion-responsive-typography-calculated\" style=\"--fontsize: 28; line-height: 1.39;\" data-fontsize=\"28\" data-lineheight=\"38.9167px\">Rechtliche Grundlagen<\/h4>\n<p>In vermieteten Geb\u00e4uden ist die Zuordnung der W\u00e4rmekosten (Heizung und Warmwasser) zu den einzelnen Mietern teilweise in den Vorschriften der verbrauchsabh\u00e4ngigen Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung (VHKA) geregelt. Diese Vorschriften unterscheiden sich im Detail von Kanton zu Kanton. Aufgrund der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014) muss bei Neubauten oder bei wesentlichen Erneuerungen in Geb\u00e4uden mit f\u00fcnf oder mehr Mieteinheiten eine verbrauchsabh\u00e4ngige W\u00e4rmekostenverrechnung erfolgen (Heizung und Warmwasser). Bei sehr sparsamen Geb\u00e4uden oder bei Beheizung mit Bauteilaktivierung (TABS) kann diese Vorschrift entfallen. Dieselbe Vorschrift (VHKA) gilt bei Geb\u00e4udegruppen (z.B. Reiheneinfamilienh\u00e4usern), welche von einer W\u00e4rmezentrale mit W\u00e4rme versorgt werden. Dort muss der gesamte W\u00e4rmebezug pro Haus gemessen und abgerechnet werden.<\/p>\n<p>Eine Nachr\u00fcstpflicht f\u00fcr eine verbrauchsabh\u00e4ngige Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung kennen nur ganz wenige Kantone.Der elektrische Strom wird bei Mietgeb\u00e4uden von den Energieversorgungsunternehmen resp. vom lokalen Verteilnetzbetreiber, fr\u00fcher Elektrizit\u00e4tswerk EW genannt, \u00fcblicherweise direkt an die einzelnen Mieter geliefert und verrechnet. Mit der Strommarktliberalisierung kann es m\u00f6glich sein, dass ein Sammelbez\u00fcger (z.B. eine Betriebsgesellschaft eines Einkaufszentrums) den Strom einkauft und an die verschiedenen Mieter weiter verteilt und verrechnet. Bei einer vollst\u00e4ndigen Marktliberalisierung k\u00f6nnte auch ein Vermieter den Strom einkaufen und an die Mieter weiterverrechnen.<\/p>\n<p>Im Modell der Eigenverbrauchsgemeinschaft von selbst erzeugtem regenerativem Strom wird dieser ebenfalls vom Betreiber oder Eigent\u00fcmer der Erzeugungsanlage an die Verbraucher der Gemeinschaft verkauft. Der zus\u00e4tzlich ben\u00f6tigte Strom wird durch diesen Betreiber vom lokalen Verteilnetzbetreiber oder einem Anbieter auf dem freien Markt eingekauft, falls der Bedarf gross genug ist, um in den freien Markt einzutreten.<\/p>\n<p>In allen F\u00e4llen, in denen der Strom an weitere, rechtlich selbstst\u00e4ndige Verbraucher weiterverkauft wird, muss mit zugelassenen und geeichten Messger\u00e4ten gemessen werden, und der Betreiber ist f\u00fcr deren periodische Pr\u00fcfung und Eichung sowie f\u00fcr die korrekte Verrechnung zust\u00e4ndig.<\/p>\n<h3>6.3.2 Kosten- und Nutzenbetrachtung<\/h3>\n<p>Jede Kostenzuordnung verursacht auch einen Aufwand. In den F\u00e4llen, in denen die Kostenzuordnung freiwillig erfolgt (d.h. innerhalb der eigenen Unternehmung), muss deswegen abgewogen werden, ob der Nutzen der separaten Erfassung und Verrechnung den Aufwand lohnt.<\/p>\n<p>Neben der besseren Transparenz und Kostenallokation kann ein bedeutender Nutzen der separaten Kostenerfassung darin liegen, dass dank der Zuordnung der Kosten zu den einzelnen Verbrauchern deren Sparanstrengungen gef\u00f6rdert werden. Damit kann erfahrungsgem\u00e4ss ein Sparpotenzial erschlossen werden. Bei der individuellen Abrechnung der Heizenergie kann erfahrungsgem\u00e4ss 10 % bis 15 % Energie gespart werden.<\/p>\n<p>Die separate Erfassung der Energie- und Medienverbr\u00e4uche kann auch die Transparenz des Energieverbrauchs erh\u00f6hen und so Schwachstellen gezielter deutlich machen.<\/p>\n<p>Die Erfassung des Energieverbrauchs zur Kostenverrechnung und die Messungen zur Erfassung von detaillierten Verbrauchskennwerten und Schwachstellen m\u00fcssen deswegen gemeinsam geplant werden. Ein Messkonzept ist erforderlich.<\/p>\n<p>Neben der Energie und weiteren Medien auch k\u00f6nnen die Entsorgungskosten in diese Zielsetzung mit einbezogen werden.<\/p>\n<p>Zusammenfassend muss also ein Verrechnungskonzept f\u00fcr Energie und Medien erstellt werden. Dieses sollte W\u00e4rme, Elektrizit\u00e4t, Warmwasser, Kaltwasser, evtl. Kommunikation sowie evtl. Abf\u00e4lle und Entsorgung ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<p>Es muss folgende Kriterien ber\u00fccksichtigen:<\/p>\n<ul>\n<li class=\"liste_bullet_orange\">Kostenstellenstruktur\/Verbrauch f\u00fcr eigenen Betrieb resp. f\u00fcr Dritte<\/li>\n<li class=\"liste_bullet_orange\">Gesetzliche Bestimmungen<\/li>\n<li class=\"liste_bullet_orange\">Relevanz der Energie-, Medien- oder Entsorgungskosten<\/li>\n<li class=\"liste_bullet_orange\">Nutzen der separaten Verrechnung<\/li>\n<li class=\"liste_bullet_orange\">Aufwand f\u00fcr separate Erfassung und Verrechnung<\/li>\n<li class=\"liste_bullet_orange\">Messkonzept f\u00fcr Energieoptimierung<\/li>\n<\/ul>\n<h3>6.3.3 Umsetzung der Kostenzuordnung<\/h3>\n<p>Aufgrund des Verrechnungskonzepts m\u00fcssen die erforderlichen Messungen geplant und realisiert werden. Da auch f\u00fcr die Energieoptimierung ein Messkonzept empfohlen wird, kann dies in diesem Zusammenhang erfolgen (siehe Kapitel 8).<\/p>\n<p>Die Verrechnung gem\u00e4ss gesetzlichen Vorgaben sowie die Energieverrechnung an Dritte m\u00fcssen bestimmten Anforderungen gen\u00fcgen. Insbesondere sind Weiterverrechnungen an Dritte nur aufgrund von Messungen mit geeichten, zugelassenen Messger\u00e4ten statthaft.<\/p>\n<p>Die Energie- und Medienverrechnung kann auch mit Pauschalbetr\u00e4gen resp. aufgrund einer festen Zuordnung (Schl\u00fcssel) nach Miet- resp. Nutzfl\u00e4chen, Umsatz oder \u00e4hnlichen Gr\u00f6ssen erfolgen. Bei diesen L\u00f6sungen erfolgt aber keine verbrauchsabh\u00e4ngige Kostenzuordnung. F\u00fcr eine Verrechnung an Dritte kann dies nachteilig oder nicht zul\u00e4ssig sein. Zudem entsteht kein Sparanreiz.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Kostenstellenzuordnung innerhalb eines Betriebes ist man in der Wahl der Methode und der Messger\u00e4te frei. Damit kann eine m\u00f6glichst einfache und kosteng\u00fcnstige L\u00f6sung realisiert werden. Die Genauigkeit der Messungen und der Kostenaufteilung spielt zur Erreichung der gew\u00fcnschten Ziele kaum je eine Rolle.<\/p>\n<p>Um den Aufwand der separaten Erfassung und Abrechnung zu verringern, sollte, wo dies m\u00f6glich ist, eine automatisierte Messdatenerfassung (mit einem Bussystem) und eine EDV-gest\u00fctzte Verrechnung realisiert werden. Nur in kleinen Betrieben mit wenigen Messungen kann eine manuelle Ablesung die g\u00fcnstigere L\u00f6sung sein. Immer ist auch hier eine m\u00f6glichst einfache L\u00f6sung anzustreben.<\/p>\n<p>Selbstverst\u00e4ndlich kann f\u00fcr interne Zwecke der Energie- und Medienverbrauch auch anders als mit Messungen zugeordnet werden, falls dies einfacher ist. Beispielsweise mit Betriebsstundenz\u00e4hlern und einer Ablesung der Leistung, mit Berechnungen, Absch\u00e4tzungen oder Erfahrungszahlen. Das Ziel, einen Sparanreiz zu schaffen, wird dann aber weniger oder nicht erreicht.<\/p>\n<p>Wenn es m\u00f6glich ist (bei EDV-gest\u00fctzten, verbrauchsabh\u00e4ngigen Verrechnungen), w\u00e4re es sinnvoll, den einzelnen Verbrauchern eine Information (am besten eine grafische Darstellung) \u00fcber den vergangenen Verbrauch, mindestens als Vergleich der aktuellen mit der letzten Periode, mitzuliefern. Damit kann der einzelne Verbraucher sofort feststellen, ob sein Verbrauch steigt bzw. sinkt oder ungew\u00f6hnlich grosse Schwankungen oder Abweichungen aufweist, und daraus allf\u00e4llige Massnahmen ableiten.<\/p>\n<h4 class=\"Titel_4 fusion-responsive-typography-calculated\" style=\"--fontsize: 28; line-height: 1.39;\" data-fontsize=\"28\" data-lineheight=\"38.9167px\">Erfolgskontrolle:<\/h4>\n<p>Bei der Kostenzuordnung sollten die gesetzten Ziele \u00fcberpr\u00fcft werden. Dazu geh\u00f6ren bei freiwilligen Massnahmen die Erfassung des Nutzens der separaten Erfassung und die \u00dcberwachung des erforderlichen Aufwandes. Konnten die gesetzten Ziele erreicht werden, resp. f\u00fchrt die Kostenzuordnung zu einem reduzierten Energieverbrauch? Wie hoch sind die erzielten Einsparungen? Sind die Kosten f\u00fcr die verbrauchsabh\u00e4ngige Energiekostenzuordnung tiefer als der Nutzen?<\/p>\n<p>Das Energieverrechnungskonzept sollte jeweils nach einer gewissen Zeit aufgrund einer aktuellen Neubeurteilung des Kosten-Nutzen-Verh\u00e4ltnisses \u00fcberarbeitet und angepasst werden. Die Energiekostenentwicklung, die Entwicklung der Technik und der internen Prozesse k\u00f6nnen Anpassungen erfordern.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>6.3.1 Zielsetzung Die Kostenzuordnung im Bereich Energie und Medien hat zum Ziel, diese Kosten innerhalb eines Geb\u00e4udes oder eines Betriebs den unterschiedlichen Verbrauchern (den Nutzern, den Organisationseinheiten der Unternehmung oder gem\u00e4ss Kostenstellen) zuzuordnen. Basis der Kostenaufteilung ist also die Nutzerstruktur eines Geb\u00e4udes, die Aufbauorganisation oder die Kostenstellenstruktur eines Unternehmens. 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