{"id":3074,"date":"2020-12-30T12:49:40","date_gmt":"2020-12-30T11:49:40","guid":{"rendered":"https:\/\/enbau-online.ch\/energiemanagement\/?p=3074"},"modified":"2021-06-14T15:24:15","modified_gmt":"2021-06-14T13:24:15","slug":"12-2-energieliefercontracting","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/enbau-online.ch\/energiemanagement\/12-2-energieliefercontracting\/","title":{"rendered":"12.2 Energieliefercontracting"},"content":{"rendered":"<p>Mit dem Energieliefercontracting (auch als Anlagencontracting bezeichnet, Abb. 96) erwirbt ein Liegenschaftsbesitzer oder ein Unternehmer vom Contractinganbieter (Contractor) genau die Energie in der Form, welche er f\u00fcr seine Zwecke ben\u00f6tigt. Wie beim Strom sind die Energieerzeugung, der Bau und die Finanzierung der entsprechenden Anlagen und deren Betrieb Sache des Contractors. Der Kunde kauft die fertige W\u00e4rme, K\u00e4lte, Druckluft, Dampf, konditionierte Zuluft oder was vereinbart wurde.<\/p>\n<div><img decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-2785 alignnone\" src=\"https:\/\/enbau-online.ch\/energiemanagement\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2020\/12\/abb_45_Analagen_Contracting.png\" alt=\"\" width=\"1612\" height=\"2029\" srcset=\"https:\/\/enbau-online.ch\/energiemanagement\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2020\/12\/abb_45_Analagen_Contracting-200x252.png 200w, https:\/\/enbau-online.ch\/energiemanagement\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2020\/12\/abb_45_Analagen_Contracting-238x300.png 238w, https:\/\/enbau-online.ch\/energiemanagement\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2020\/12\/abb_45_Analagen_Contracting-400x503.png 400w, https:\/\/enbau-online.ch\/energiemanagement\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2020\/12\/abb_45_Analagen_Contracting-600x755.png 600w, https:\/\/enbau-online.ch\/energiemanagement\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2020\/12\/abb_45_Analagen_Contracting-768x967.png 768w, https:\/\/enbau-online.ch\/energiemanagement\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2020\/12\/abb_45_Analagen_Contracting-800x1007.png 800w, https:\/\/enbau-online.ch\/energiemanagement\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2020\/12\/abb_45_Analagen_Contracting-1200x1510.png 1200w, https:\/\/enbau-online.ch\/energiemanagement\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2020\/12\/abb_45_Analagen_Contracting-1220x1536.png 1220w, https:\/\/enbau-online.ch\/energiemanagement\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2020\/12\/abb_45_Analagen_Contracting.png 1612w\" sizes=\"(max-width: 1612px) 100vw, 1612px\" \/><\/div>\n<p><span class=\"bildlegende-em\">Abb. 96: Schema Energieliefercontracting<\/span><\/p>\n<h3>12.2.1 Vorgehen<\/h3>\n<p>Der Kunde (Contractingnehmer) muss \u00fcber seinen mittel- und l\u00e4ngerfristigen Bedarf an Nutzenergie Klarheit haben. Er muss ferner seine Anspr\u00fcche an die Versorgungssicherheit definieren k\u00f6nnen. Auch muss der Kunde \u00fcber eine gute Bonit\u00e4t verf\u00fcgen.<\/p>\n<p>Wenn nun ein Neubau geplant ist, eine neue Produktionslinie errichtet werden soll, die vorhandene Energieversorgung den Anspr\u00fcchen nicht mehr gen\u00fcgt oder aus einem anderen Grund eine Investition in eine energietechnische Anlage ansteht, so kann sich der Kunde f\u00fcr eine Contractingl\u00f6sung entscheiden. Bei hohen Energiekosten kann sich eine Contractingl\u00f6sung besonders lohnen.<\/p>\n<p>Er kann sich nun von m\u00f6glichen Contracting-anbietern eine Offerte \u00fcber die Energielieferung erstellen lassen. Diese offerieren die Lieferung der verlangten Energieformen mit den Tarifangeboten und mit Garantien betreffend Versorgungssicherheit resp. Anlagenverf\u00fcgbarkeit. Bei der Auswahl der Anbieter sind folgende Punkte wichtig:<\/p>\n<ul>\n<li class=\"liste_bullet_orange\">Bonit\u00e4t des Anbieters<\/li>\n<li class=\"liste_bullet_orange\">Erfahrung und Kompetenz des Anbieters<\/li>\n<li class=\"liste_bullet_orange\">Referenzanlagen<\/li>\n<li class=\"liste_bullet_orange\">\u00d6rtliche Pr\u00e4senz des Anbieters<\/li>\n<\/ul>\n<p>Contracting basiert neben den technischen Aspekten auf einem Vertragswerk. Die Ausgestaltung dieser Vertr\u00e4ge ist f\u00fcr den Erfolg entscheidend.<\/p>\n<p>Der Contractor verkauft dem Kunden die Nutzenergie zu vereinbarten Tarifen. Das Preisangebot besteht typischerweise aus einem fixen Betrag pro Monat oder Jahr f\u00fcr die fixen Kosten des Contractors (insb. f\u00fcr Abschreibung und Verzinsung der Anlagen, Versicherungspr\u00e4mien, fester Anteil der Betriebskosten) und einem variablen Energietarif, der insbesondere die (schwankenden) Kosten der Endenergie (Heiz\u00f6l, Gas, Strom etc.) umfasst und entsprechend dem Energiebezug verrechnet wird. Dazu muss die gelieferte Energie gemessen werden. Dieser Tarif wird \u00fcblicherweise j\u00e4hrlich neu festgelegt, aufgrund der Preisentwicklung bei den genutzten Endenergietr\u00e4ger.<\/p>\n<h3>12.2.2 Vorteile und Risiken<\/h3>\n<p>F\u00fcr den Kunden ergeben sich folgende Vorteile:<\/p>\n<ul>\n<li class=\"liste_bullet_orange\">Keine Eigeninvestitionen, keine Kapitalbindung<\/li>\n<li class=\"liste_bullet_orange\">Wenig Umtriebe f\u00fcr die Energieerzeugung<\/li>\n<li class=\"liste_bullet_orange\">Im Idealfall g\u00fcnstigere Energiekosten<\/li>\n<li class=\"liste_bullet_orange\">Feste resp. transparente Energiekosten \u00fcber die Vertragsdauer<\/li>\n<li class=\"liste_bullet_orange\">Keine Betriebsrisiken mit den energietechnischen Anlagen<\/li>\n<li class=\"liste_bullet_orange\">Sichere, effiziente Energieversorgung<\/li>\n<\/ul>\n<p>F\u00fcr den Contractinganbieter ergeben sich folgende Vorteile:<\/p>\n<ul>\n<li class=\"liste_bullet_orange\">Neue Gesch\u00e4ftsm\u00f6glichkeit<\/li>\n<li class=\"liste_bullet_orange\">Langfristige Kundenbindung<\/li>\n<li class=\"liste_bullet_orange\">Nutzung des internen Know-hows<\/li>\n<li class=\"liste_bullet_orange\">Marge abh\u00e4ngig vom erfolgreichen Optimieren der Anlage und von tiefen Lebenszykuskosten<\/li>\n<\/ul>\n<p>Im Idealfall entsteht eine typische Win-Win-Situation. Da Contracting im Allgemeinen von der Nutzbarmachung der Optimierungsm\u00f6glichkeiten lebt, profitiert auch die Umwelt und die Gesellschaft. Damit stellt sich die Frage, was denn die Nachteile sind. Eigentliche Nachteile sind nur schwer zu finden, aber es gibt einige Randbedingungen und Risiken zu beachten.<\/p>\n<h4 class=\"Titel_4 fusion-responsive-typography-calculated\" style=\"--fontsize: 28; line-height: 1.39;\" data-fontsize=\"28\" data-lineheight=\"38.9167px\">Randbedingungen:<\/h4>\n<p>Eine Win-Win-Situation kann nur entstehen, wenn ein erschliessbares Optimierungspotenzial besteht, welches ohne Contracting nicht erschlossen werden k\u00f6nnte. Dies ist in vielen F\u00e4llen so, wie bereits gesagt wurde. Aber auch wenn davon ausgegangen wird, dass ein Bauherr seine Anlage genauso optimiert bauen und betreiben w\u00fcrde wie der Contractor, kann Contracting dennoch interessant sein.<\/p>\n<p>Jedoch sind Energieliefer-Contractingprojekte meist langfristige Vorhaben. Der Kunde muss, wie ebenfalls bereits erw\u00e4hnt, seine Zukunft und den Bedarf an Energie entsprechend planen k\u00f6nnen. Er muss bereit und f\u00e4hig sein, entsprechend langfristige Verpflichtungen einzugehen.<\/p>\n<p>Der Kunde begibt sich auch in eine gewisse Abh\u00e4ngigkeit zum Contractor. Sein Risiko ist aber wesentlich kleiner, insbesondere da die Energieerzeugungsanlage in den meisten F\u00e4llen mit dem Geb\u00e4ude fest verbunden ist und der Kunde somit immer eine Zugriffsm\u00f6glichkeit darauf hat.<\/p>\n<h4 class=\"Titel_4 fusion-responsive-typography-calculated\" style=\"--fontsize: 28; line-height: 1.39;\" data-fontsize=\"28\" data-lineheight=\"38.9167px\">Risiken:<\/h4>\n<p>Die gr\u00f6ssten Risiken liegen beim Contracting-anbieter. Er ist darauf angewiesen, dass der Kunde \u00fcber die Vertragslaufzeit die vereinbarten Energiemengen abkauft und auch bezahlt. Ein Konkurs des Kunden, das Leerstehen eines Geb\u00e4udes oder die Aufgabe einer Produktion k\u00f6nnen dazu f\u00fchren, dass die Erl\u00f6se des Contractors zur\u00fcckgehen oder gar ausfallen und er seine Investition nicht mehr amortisieren kann.<\/p>\n<p>Der Contractinganbieter tr\u00e4gt auch das ganze technische Risiko. Ein Ausfall der Anlage nach der Garantiezeit, aber noch vor Ende der Vertragslaufzeit, geht zu seinen Lasten. Dagegen kann er sich entsprechend versichern.<\/p>\n<p>Aufseiten des Kunden hingegen sind die Risiken wesentlich kleiner. Im Notfall (Konkurs des Contractors) kann der Liegenschaftseigent\u00fcmer die Anlagen aus der Konkursmasse kaufen und selbst weiter betreiben. Oder er kann einen neuen Contractinganbieter suchen.<\/p>\n<p>Beim Kunden bleibt nur das Risiko kurzfristiger Ausf\u00e4lle der Energieversorgung, welches nun vom Verhalten des Contractors abh\u00e4ngt. Bei sehr sensiblen Prozessen kann dieses Risiko ein gewichtiger Nachteil sein.<\/p>\n<p>Das Risiko steigender oder fallender Energiepreise wird \u00fcblicherweise voll auf den Kunden \u00fcberw\u00e4lzt. Der Kunde muss dieses Risiko aber auch ohne Contracting tragen.<\/p>\n<p>Unklar ist, ob ein Anlagencontracting-Vertrag die Handelbarkeit einer Liegenschaft beeinflusst. Allenfalls k\u00f6nnten potenzielle Interessenten vom Kauf einer Liegenschaft absehen, wenn sie mit dem Kauf der Liegenschaft einen Contractingvertrag \u00fcbernehmen m\u00fcssen. Sachlich betrachtet hingegen geht ein K\u00e4ufer einer Liegenschaft, deren Energieversorgung von einem Contractor gew\u00e4hrleistet wird, weniger Risiken ein als bei einer konventionellen L\u00f6sung.<\/p>\n<h3>12.2.3 Finanzierung<\/h3>\n<p>Der Contractor muss seine Projekte finanzieren. Dazu ist er \u00fcblicherweise auf Kredite angewiesen. Die Banken k\u00f6nnen bei der Gew\u00e4hrung solcher Kredite skeptisch sein. Sie bef\u00fcrchten einen grossen Aufwand in der Pr\u00fcfung der Projekte und ein grosses Risiko. Auch die typischerweise lange Laufzeit ist ein Hindernis.<\/p>\n<p>F\u00fcr Banken sind Finanzierungen von grossen Projekten lukrativer als von kleineren Projekten, wie sie typisch sind f\u00fcr Energieliefercontrac\u00adting-Vorhaben.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Diese Hindernisse bei der Mittelbeschaffung k\u00f6nnten mit dazu beigetragen haben, dass in der Schweiz seit L\u00e4ngerem der Markt f\u00fcr Energieliefercontracting fast vollst\u00e4ndig in der Hand \u00f6ffentlich-rechtlicher Energieversorger oder von Stadtwerken ist. Diese \u00f6ffentlichen Organisationen k\u00f6nnen sich anders und besser finanzieren als private Firmen.<\/p>\n<p>Seit die Zinsen f\u00fcr Kapital sehr tief sind (seit etwa 2015) k\u00f6nnen sich die Kunden oft selbst sehr g\u00fcnstig finanzieren. Deswegen ist der Finanzierungsvorteil von Contractingl\u00f6sungen in Tiefzinsphasen kleiner.<\/p>\n<h3>12.2.4 Contracting und Recht<\/h3>\n<p>In der Schweiz gibt es keine speziellen rechtlichen Bestimmungen zum Energieliefercontracting. Da die Projekte lange Laufzeiten haben und oft viel Geld im Spiel ist, muss den rechtlichen Fragen ein besonderes Augenmerk gewidmet werden.<\/p>\n<p>Bei Mietobjekten muss auch das Mietrecht mit einbezogen werden. Die verrechenbaren Nebenkosten beinhalten normalerweise nur die Betriebskosten der W\u00e4rmeerzeugung, nicht aber die Abschreibungs- und Verzinsungskosten der Investitionskosten. Da davon ausgegangen wird, dass mit einer Contractingl\u00f6sung die W\u00e4rmeversorgung insgesamt nicht teurer wird und davon auch die Mieter profitieren, k\u00f6nnen die W\u00e4rmekosten auch bei Contractingl\u00f6sungen auf die Mieter als Nebenkosten \u00fcberw\u00e4lzt werden. Die Kalt- oder Nettomiete m\u00fcsste aber um die f\u00fcr den Vermieter geringeren Investitionen reduziert werden.<\/p>\n<p>Ein weiterer Punkt ist die Frage der Eigentums- und Besitzrechte. Eine Heizanlage in einem Geb\u00e4ude geh\u00f6rt dinglich zum Geb\u00e4ude resp. wird ein Bestandteil dieses Geb\u00e4udes. Damit geht sie ins Eigentum des Geb\u00e4udeeigent\u00fcmers \u00fcber. Mit einer im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeit kann allerdings dem Contractor der Besitz an der Anlage und ein Zutrittsrecht einger\u00e4umt werden. Dieses Recht ist wiederum mit dem Geb\u00e4ude verbunden, geht also auch an einen allf\u00e4lligen neuen Eigent\u00fcmer \u00fcber.<\/p>\n<p>Einfacher ist es, wenn die Anlage in einem separaten Geb\u00e4ude untergebracht ist, f\u00fcr welches ein Baurecht erteilt werden kann.<\/p>\n<p>Falls die Energieerzeugungsanlage mobil erstellt werden kann (z. B. in einem Container), wird sie ebenfalls nicht Bestandteil des Geb\u00e4udes. Hier sind weitere rechtliche L\u00f6sungen m\u00f6glich.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit dem Energieliefercontracting (auch als Anlagencontracting bezeichnet, Abb. 96) erwirbt ein Liegenschaftsbesitzer oder ein Unternehmer vom Contractinganbieter (Contractor) genau die Energie in der Form, welche er f\u00fcr seine Zwecke ben\u00f6tigt. Wie beim Strom sind die Energieerzeugung, der Bau und die Finanzierung der entsprechenden Anlagen und deren Betrieb Sache des Contractors. 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