{"id":3085,"date":"2020-12-30T12:58:14","date_gmt":"2020-12-30T11:58:14","guid":{"rendered":"https:\/\/enbau-online.ch\/energiemanagement\/?p=3085"},"modified":"2021-06-14T15:25:28","modified_gmt":"2021-06-14T13:25:28","slug":"13-3-kosten-und-ertraege-von-energiesystemen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/enbau-online.ch\/energiemanagement\/13-3-kosten-und-ertraege-von-energiesystemen\/","title":{"rendered":"13.3 Kosten und Ertr\u00e4ge von Energiesystemen"},"content":{"rendered":"<h3>13.3.1 Jahreskosten<\/h3>\n<p>Bei der monet\u00e4ren Beurteilung von Energiesystemen sind die gesamten Investitionen sowie die Kosten f\u00fcr die Ausserbetriebsetzung in j\u00e4hrliche Finanzierungskosten umzurechnen. Finanzhilfen in Form von Subventionen oder zinsg\u00fcnstigen Darlehen sind dabei zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<p>Die Finanzierungskosten sind mit den j\u00e4hrlichen Energie- und Betriebskosten zu addieren (= Jahreskosten einer Anlage, Abb. 101). Die externen Kosten des Energieverbrauchs sollten mit ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n<div><img decoding=\"async\" class=\" wp-image-2791 alignnone\" src=\"https:\/\/enbau-online.ch\/energiemanagement\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2020\/12\/Abb_51_Kostenarten.png\" alt=\"\" width=\"858\" height=\"263\" srcset=\"https:\/\/enbau-online.ch\/energiemanagement\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2020\/12\/Abb_51_Kostenarten-200x61.png 200w, https:\/\/enbau-online.ch\/energiemanagement\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2020\/12\/Abb_51_Kostenarten-300x92.png 300w, https:\/\/enbau-online.ch\/energiemanagement\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2020\/12\/Abb_51_Kostenarten-400x123.png 400w, https:\/\/enbau-online.ch\/energiemanagement\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2020\/12\/Abb_51_Kostenarten-600x184.png 600w, https:\/\/enbau-online.ch\/energiemanagement\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2020\/12\/Abb_51_Kostenarten-768x236.png 768w, https:\/\/enbau-online.ch\/energiemanagement\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2020\/12\/Abb_51_Kostenarten-800x245.png 800w, https:\/\/enbau-online.ch\/energiemanagement\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2020\/12\/Abb_51_Kostenarten-1200x368.png 1200w, https:\/\/enbau-online.ch\/energiemanagement\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2020\/12\/Abb_51_Kostenarten-1536x471.png 1536w, https:\/\/enbau-online.ch\/energiemanagement\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2020\/12\/Abb_51_Kostenarten.png 1695w\" sizes=\"(max-width: 858px) 100vw, 858px\" \/><\/div>\n<p><span class=\"bildlegende-em\">Abb. 101: Kostenarten fu\u0308r die Jahreskostenberechnung<\/span><\/p>\n<h3>13.3.2 Ertragssituation<\/h3>\n<p>Vor der Investition in ein Projekt m\u00fcssen Energie- und finanzieller Ertrag ermittelt werden. Die Ertragssituation wird bestimmt durch standortbezogene und technische Gegebenheiten. Die Ertr\u00e4ge von Stromproduktionsanlagen mit erneuerbarer Energie k\u00f6nnen seit 2008 teilweise durch die Einspeiseverg\u00fctung (Kostendeckende Einspeiseverg\u00fctung KEV) verbessert werden. Auch neue Vermarktungssysteme von erneuerbarer Energie k\u00f6nnen die Wirtschaftlichkeit verbessern.<\/p>\n<p>Neben dem Ertrag infolge Energieproduktion oder -einsparung sind die weiteren Nutzen der Anlage (Image, Platzgewinn etc.) zu ber\u00fccksichtigen und in Geldwerte zu beziffern.<\/p>\n<h3>13.3.3 Wirtschaftlichkeit<\/h3>\n<p>Es stellt sich die Frage nach der Gesamtwirtschaftlichkeit einer Investition bzw. einer Ausf\u00fchrungsvariante. Dazu werden die Jahreskosten mit den j\u00e4hrlichen Ertr\u00e4gen verglichen. Wenn dabei ein Gewinn resultiert, ist die Anlage oder die Massnahme wirtschaftlich.<\/p>\n<p>Werden mehrere Varianten verglichen, so ist diejenige mit dem h\u00f6chsten Gewinn die wirtschaftlich beste. F\u00fcr einen Entscheid, welche Variante verwirklicht werden soll, sind allenfalls weitere Kriterien zu ber\u00fccksichtigen. Am besten wird dazu eine Nutzwertanalyse gemacht.<\/p>\n<p>Bei Anlagen, welche einen erforderlichen Nutzen, z. B. die erforderliche Betriebsenergie, erbringen und bei denen der Nutzen aller Varianten derselbe ist, reicht es, die Jahreskosten der Varianten zu vergleichen. Hier ist die Variante mit den tiefsten Jahreskosten die wirtschaftlich beste.<\/p>\n<p>Werden Massnahmen der Energieeinsparung wirtschaftlich verglichen, dann muss die Kosteneinsparung infolge der Massnahme den Kosten der Massnahme (alle Kosten wie die Jahreskosten von Investitionen, die Arbeits- und Honorarkosten und Kosten f\u00fcr Ger\u00e4te etc.) gegen\u00fcbergestellt werden. Es muss auch ber\u00fccksichtigt werden, ob die Einsparmassnahme zu verminderten (oder erh\u00f6hten) Betriebs- und Instandhaltungskosten f\u00fchrt. Ist die Kosteneinsparung gr\u00f6sser als die Gesamtkosten der Massnahme, ist die Massnahme wirtschaftlich.<\/p>\n<h3>13.3.4 Methoden, Werkzeuge<\/h3>\n<p>F\u00fcr die wirtschaftliche Beurteilung von Energiesparmassnahmen oder beim Vergleich von neuen Energiesystemen werden neben den Investitionen f\u00fcr Planung und Bau (resp. f\u00fcr die Sparmassnahmen) auch die zuk\u00fcnftigen j\u00e4hrlichen Energie- und Betriebskosten einberechnet. Auch allf\u00e4llige Kosten f\u00fcr R\u00fcckbau und Entsorgung der Anlage d\u00fcrfen nicht vergessen gehen. Die Summe von Energie-, Betriebs- und Finanzierungskosten ergibt die gesamten j\u00e4hr-lichen Kosten (Jahreskosten) des Energiesystems w\u00e4hrend der Nutzungsdauer (Abb. 102). Die Jahreskosten k\u00f6nnen \u00fcber die Nutzungsdauer infolge Inflation (steigende Energiepreise und\/oder steigende Betriebskosten) steigen.<\/p>\n<div><img decoding=\"async\" class=\" wp-image-2793 alignnone\" src=\"https:\/\/enbau-online.ch\/energiemanagement\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2020\/12\/Abb_52_Kostenstruktur.png\" alt=\"\" width=\"730\" height=\"424\" srcset=\"https:\/\/enbau-online.ch\/energiemanagement\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2020\/12\/Abb_52_Kostenstruktur-200x116.png 200w, https:\/\/enbau-online.ch\/energiemanagement\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2020\/12\/Abb_52_Kostenstruktur-300x174.png 300w, https:\/\/enbau-online.ch\/energiemanagement\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2020\/12\/Abb_52_Kostenstruktur-400x232.png 400w, https:\/\/enbau-online.ch\/energiemanagement\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2020\/12\/Abb_52_Kostenstruktur-600x349.png 600w, https:\/\/enbau-online.ch\/energiemanagement\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2020\/12\/Abb_52_Kostenstruktur-768x446.png 768w, https:\/\/enbau-online.ch\/energiemanagement\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2020\/12\/Abb_52_Kostenstruktur-800x465.png 800w, https:\/\/enbau-online.ch\/energiemanagement\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2020\/12\/Abb_52_Kostenstruktur.png 988w\" sizes=\"(max-width: 730px) 100vw, 730px\" \/><\/div>\n<p><span class=\"bildlegende-em\">Abb. 102: Kostenstruktur einer Anlage<\/span><\/p>\n<p>F\u00fcr die Berechnung der Wirtschaftlichkeit sind verschiedene Eingangsdaten (Wirtschaftlichkeitsparameter) erforderlich. Wirtschaftlichkeitsparameter bei Anlagen von Energienutzungssystemen:<\/p>\n<ul>\n<li class=\"liste_bullet_orange\">Investitionssumme<\/li>\n<li class=\"liste_bullet_orange\">Nutzungsdauer der Anlage<\/li>\n<li class=\"liste_bullet_orange\">Kapitalzinssatz (ggf. f\u00fcr Fremd- und Eigenkapital)<\/li>\n<li class=\"liste_bullet_orange\">J\u00e4hrliche Betriebs- und Instandhaltungskosten<\/li>\n<li class=\"liste_bullet_orange\">Energiepreise und Abgaben<\/li>\n<li class=\"liste_bullet_orange\">Teuerung<\/li>\n<li class=\"liste_bullet_orange\">Steuererleichterungen<\/li>\n<li class=\"liste_bullet_orange\">Subventionen, F\u00f6rderungen<\/li>\n<li class=\"liste_bullet_orange\">Einspeiseverg\u00fctungen<\/li>\n<li class=\"liste_bullet_orange\">Einmalverg\u00fctungen<\/li>\n<\/ul>\n<h3>13.3.5 Investitionen<\/h3>\n<p>Investitionen sind finanzielle Mittel f\u00fcr die Anschaffung von langlebigen Sachanlagen. Investitionen fallen an f\u00fcr die Erstellung (also f\u00fcr Planung und Bau) einer technischen oder baulichen Anlage oder f\u00fcr eine langlebige energetische Massnahme. Sie sind meistens zum Voraus aufgrund von Kostensch\u00e4tzungen, einem Kostenvoranschlag oder Offerten bekannt. Dabei werden folgende Investitionsarten unterschieden:<\/p>\n<ul>\n<li class=\"liste_bullet_orange\">Neuinvestition (erstmalige Anschaffung oder Erstellung)<\/li>\n<li class=\"liste_bullet_orange\">Erweiterungsinvestition (z. B. Erh\u00f6hung der Kapazit\u00e4t)<\/li>\n<li class=\"liste_bullet_orange\">Ersatz- oder Erneuerungsinvestition<\/li>\n<li class=\"liste_bullet_orange\">Rationalisierungsinvestition (Effizienzerh\u00f6hung, Sparmassnahme)<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Berechnung der j\u00e4hrlichen Finanzierungskosten bleibt dabei unabh\u00e4ngig von der Art der Investiton gleich.<\/p>\n<p>Ebenfalls ber\u00fccksichtigt werden m\u00fcssen die voraussichtlichen Kosten f\u00fcr R\u00fcckbau und Entsorgung. Falls nach der Nutzungsdauer ein Restwert der Anlage \u00fcbrig bleibt, so kann dieser von den R\u00fcckbaukosten abgezogen oder ber\u00fccksichtigt werden. Diese Kosten resp. die Differenz m\u00fcssen auf den heutigen Zeitpunkt diskontiert (abgezinst) werden (siehe Anhang 14.1,Tab. 20). Sie k\u00f6nnen dann zur Investition addiert werden.<\/p>\n<p>Beispiel:<br \/>\n<em>Die Erstellung einer zentralen Holzpelletheizung f\u00fcr ein kleineres MFH mit Warmwasser (Planung und Bewilligung: CHF 4000.-;<\/em><br \/>\n<em>Kessel CHF 22\u2019000.\u2013; Warmwasserspeicher: CHF 10\u2019000.\u2013; Pelletsilo CHF 6000.\u2013, Regelungstechnik: CHF 3000.\u2013) erfordert eine Investition von CHF 45\u2019000.\u2013. Der R\u00fcckbau resp. die Demontage der Anlage nach Ende der Lebensdauer von 20 Jahren wird mit CHF 2500.\u2013 budgetiert, der Schrottwert des Kessels mit CHF 500.\u2013. Damit ergibt sich eine Differenz von CHF 2000.\u2013 R\u00fcckbaukosten in 20 Jahren. Mit 2 % Jahreszins diskontiert (Abzinsungsfaktor v = 0,673) m\u00fcssen heute CHF 1346.\u2013<\/em><br \/>\n<em>zur Investition hinzugerechnet werden.<\/em><\/p>\n<h3>13.3.6 Annuit\u00e4t<\/h3>\n<p>Die einmaligen Ausgaben f\u00fcr die Investition (inkl. den diskontierten Kosten resp. Ertr\u00e4gen bei der Stilllegung) werden in j\u00e4hrlich gleichbleibende Betr\u00e4ge (Annuit\u00e4ten) \u00fcber die Nutzungsdauer umgerechnet. Diese j\u00e4hrlichen Finanzierungskosten decken die Aufwendungen f\u00fcr den Zins und die Amortisation der Investition ab (Berechnung siehe Kapitel 13.4.1, Werte siehe Anhang 14.1, Tab. 17).<\/p>\n<p>Die Annuit\u00e4t ist eine sinnvolle und einfache Gr\u00f6sse, wenn es sich um kleinere Investitionen handelt, der Bau resp. die Umsetzung der Massnahme sich nicht \u00fcber mehrere Jahre erstreckt und der Ertrag nicht stark schwankt. Geeignet ist die Annuit\u00e4tsmethode damit f\u00fcr die Berechnung der Wirtschaftlichkeit von kleineren und mittleren W\u00e4rmeerzeugungsanlagen, von Fotovoltaikanlagen, von investiven Energiesparmassnahmen wie neue Ventilatoren oder W\u00e4rmer\u00fcckgewinnungsanlagen, Fassaden- oder Dachd\u00e4mmungen, von Beleuchtungsanlagen etc.<\/p>\n<p>Nicht geeignet ist eine Berechnung mit Annuit\u00e4ten f\u00fcr Vorhaben wie Nahw\u00e4rmenetze oder W\u00e4rmeverbundl\u00f6sungen, Wasserkraftanlagen, Fernw\u00e4rmenetze, Heizzentralen, tiefe Geothermieanlagen, Gesamtsanierungen gr\u00f6sserer Liegenschaften etc.<\/p>\n<h3>13.3.7 Nutzungsdauer (kalkulatorisch)<\/h3>\n<p>Die kalkulatorische Nutzungsdauer bezeichnet die Zeitspanne in Jahren, innerhalb derer ein Energiesystem bzw. eine Sparmassnahme aus den Gewinnen amortisiert werden sollte. Der l\u00e4ngste m\u00f6gliche Wert f\u00fcr die Nutzungsdauer ist die sicher erzielbare technische Lebensdauer. Oft wird die Nutzungsdauer aus betrieblichen Gr\u00fcnden aber k\u00fcrzer angesetzt, z. B. weil die Anlage voraussichtlich nur w\u00e4hrend einer bestimmten Zeit genutzt werden kann. Bei geeigneten Bedingungen und zweckm\u00e4ssiger Instandhaltung kann die tats\u00e4chliche Lebensdauer auch h\u00f6her ausfallen als die in der Wirtschaftlichkeitsrechnung angenomme Nutzungsdauer.<\/p>\n<p>Beispiele:<\/p>\n<ul>\n<li class=\"liste_bullet_orange\"><em>Fotovoltaikanlage, Nutzungsdauer 25 Jahre (= sicherer Mindestwert der technischen Lebensdauer)<\/em><\/li>\n<li class=\"liste_bullet_orange\"><em>Elektronische Steuerung, Nutzungsdauer 10 Jahre (danach ist das System technisch veraltet)<\/em><\/li>\n<li class=\"liste_bullet_orange\"><em>W\u00e4rmer\u00fcckgewinnungsanlage f\u00fcr eine Produktionsanlage 6 Jahre (danach wird das Produkt voraussichtlich nicht mehr nachgefragt und folglich nicht mehr hergestellt)<\/em><\/li>\n<\/ul>\n<h3>13.3.8 Kapitalzinssatz<\/h3>\n<p>Der f\u00fcr die Berechnung relevante Zinssatz entspricht \u00fcblicherweise dem langj\u00e4hrigen durchschnittlichen Hypothekarzinssatz. Bei Investitionen in Betriebsmittel und Anlagen muss eventuell ein h\u00f6herer Zinssatz f\u00fcr Betriebskredite in die Berechnung einfliessen. Falls mit Eigenkapital finanziert wird, muss der angestrebte Zinssatz f\u00fcr das Eigenkapital eingesetzt werden.<\/p>\n<p>Bei \u00fcber l\u00e4ngere Zeit tiefen Zinsen sind Investitionen in Energieanlagen eher wirtschaftlich, da die Kapitalkosten tief sind. Bei sehr tiefen Zinsen kann auch mit Methoden der statischen Wirtschaftlichkeitsrechnung gerechnet werden, ohne einen grossen Fehler zu machen. Umgekehrt werden dynamische Wirtschaftlichkeitrechnungen, welche heute nur ungenau bekannte Zahlungs- und Ertragsstr\u00f6me in der Zukunft einbeziehen, ungenauer. Dies, weil die Abzinsfaktoren bei teifen Zinsen gr\u00f6sser werden (im Extremfall bei null Zins wird der Faktor 1), und sich daher Fehler in Annahmen, welche die Zukunft betreffen, mehr auf das Resultat auswirken.<\/p>\n<p>Beispiel:<br \/>\n<em>Der Hypothekarzinssatz ist Schwankungen unterworfen. Er betrug vor 1990 etwa 5 %, stieg zwischen 1990 bis 1992 bis auf 7 %, um dann stetig auf unter 3 % zu fallen. Im Jahr 2007 stieg der Zinssatz wieder etwas \u00fcber 3 %, seither ist er weiter gesunken. Seit anfangs 2010 befindet er sich auf einem historischen Tiefstand unter 2 %. Aufgrund der Entwicklungen auf dem Kapitalmarkt ist auch im Jahr 2020 kein Anstieg der sehr tiefen Hypothekarzinsen zu erkennen.<\/em><\/p>\n<h3>13.3.9 Betriebskosten<\/h3>\n<p>Die j\u00e4hrlichen Betriebskosten sind die Summe aller Personal- und Materialkosten (wie Schmier\u00f6l, Verbrauchsg\u00fcter) f\u00fcr den Anlagenbetrieb. Dazu kommen die Kosten der Instandhaltung (Inspektionen, Wartungsarbeiten und kleinere Instandsetzungen resp. Reparaturen) sowie Versicherungs- und Verwaltungskosten. Diese Kosten sind nicht konstant, sondern unterliegen der allgemeinen Teuerung.<\/p>\n<p>Beispiel:<br \/>\n<em>F\u00fcr typische technische Anlagen liegen die j\u00e4hr-lichen Betriebs- und Instandhaltungskosten bei etwa 2 % bis 5 % der Investition. Die j\u00e4hrliche Betriebskostensteigerung liegt bei etwa 1 % bis 2 %, wenn eine Inflationsrate von 1 % angenommen wird. Auch hier besteht seit etwa dem Jahr 2009 die Situation, dass die Teuerung fast null ist.<\/em><\/p>\n<h3>13.3.10 Energiekosten<\/h3>\n<p>Die Energiekosten h\u00e4ngen von den Energiepreisen ab. Letztere variieren zeitlich (Abb. 30) und sind auch regional unterschiedlich. Die zuk\u00fcnftige Preisentwicklung der Energie kann einer Teuerung unterliegen. Die Preisentwicklung ist aber von vielen Faktoren abh\u00e4ngig und kann nicht prognostiziert werden. F\u00fcr die Wirtschaftlichkeitsberechnung sollten Szenarien berechnet werden, um die Auswirkungen steigender oder sinkender Energiepreise zu erkennen.<\/p>\n<p>Beispiel:<br \/>\n<em>Die Energiepreise sind f\u00fcr jede Wirtschaftlichkeitsberechnung neu festzulegen! Sie sind auf den Internetauftritten der Energietr\u00e4geranbieterverb\u00e4nde zu finden. Die Energiepreise sind volatil, eine langfristige reale Steigerung der Energiepreise ist \u00fcber l\u00e4ngere Zeit aber nicht erkennbar. Die Massnahmen zur CO<sub class=\"zf_tiefgestellt CharOverride-6\">2<\/sub>-Vermeidung und die Entwicklung der Gestehungskosten von Wind- und Solarstrom lassen vermuten, dass auch zuk\u00fcnftig die Marktpreise f\u00fcr Energietr\u00e4ger kaum wesentlich steigen. Hingegen k\u00f6nnen beh\u00f6rdlich verf\u00fcgte Lenkungsabgaben einzelne Energietr\u00e4ger, insbesondere fossile, verteuern.<\/em><\/p>\n<h3>13.3.11 Teuerung<\/h3>\n<p>Die Teuerung entspricht der allgemeinen Preissteigerung resp. der Inflationsrate. F\u00fcr eine l\u00e4ngerfristige Betrachtung sollte die durchschnittlich zu erwartende Inflationsrate \u00fcber die n\u00e4chsten 10 bis 15 Jahre miteinbezogen werden. Die Berechnung erfolgt dann \u00fcber eine Multiplikation der heutigen Kosten resp. Preise mit Mittelwertsfaktoren (siehe Anhang 14.1, Tab. 18). Ob die Periode mit keiner wesentlichen Inflation wie zwischen 2009 und 2020 so weiter geht, kann nicht vorausgesagt werden. Auch hier k\u00f6nnen Sensitivit\u00e4tsrechnungen helfen, die Auswirkungen unterschiedlicher Inflationsraten zu erkennen.<\/p>\n<p>Beispiel:<br \/>\n<em>Die durchschnittliche Inflationsrate betrug in den letzten ca. 15 Jahren des 20. Jahrhunderts etwa 3,4 %. In den Jahren 2000 bis 2008 fiel die Inflationsrate auf ca. 1 %, um ab 2009 auf Werte um 0 % bis ins Jahr 2020 zu sinken.<\/em><\/p>\n<h3>13.3.12 Subventionen<\/h3>\n<p>Subventionen sind Beihilfen aus meist \u00f6ffentlichen Mitteln ohne markt\u00fcbliche Gegenleistungen. Sie k\u00f6nnen in Form von Geldzahlungen (z. B. F\u00f6rdermittel), zinsverg\u00fcnstigten Darlehen oder Steuerverg\u00fcnstigungen erfolgen. Bei Geldzahlungen wird von einer direkten, offenen Subvention gesprochen, andernfalls von einer indirekten oder versteckten Subvention.<\/p>\n<p>Direkte Subventionen in Form von Investitionsbeitr\u00e4gen werden von der Investitionssumme abgezogen. Zinsverg\u00fcnstigte Darlehen reduzieren die Finanzierungskosten. Steuerverg\u00fcnstigungen werden als zus\u00e4tzliche Ertr\u00e4ge behandelt. Kostendeckende Einspeiseverg\u00fctungen beeinflussen die Ertragsrechnung. Der Bund und die Kantone sind im Jahr 2020 daran, neue Subventionsarten und -regeln zu diskutieren, insbesondere f\u00fcr Analgen zur Produktion regenerativer Energie. Es sollen mehr marktnahe Verfahren wie Ausschreibungen eingef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>Um sich \u00fcber die aktuellen Subventionen an einem bestimmten Standort zu informieren, kann entweder bei der zust\u00e4ndigen Energiefachstelle des Kantons oder der Gemeinde nachgefragt werden, oder es kann die Homepage <a href=\"www.energiefranken.ch\">www.energiefranken.ch<\/a> genutzt werden. Beispiele:<\/p>\n<ul>\n<li class=\"liste_bullet_orange\">\u00d6kodarlehen mit einer Laufzeit von 5 Jahren, um 1 % zinsverg\u00fcnstigt<\/li>\n<li class=\"liste_bullet_orange\">Beitr\u00e4ge aus einem kantonalen F\u00f6rderkredit<\/li>\n<li class=\"liste_bullet_orange\">Beitr\u00e4ge aus dem Geb\u00e4udesanierungsprogramm des Bundes und der Kantone<\/li>\n<li class=\"liste_bullet_orange\">Beitr\u00e4ge aus dem Programm Wettbewerbliche Ausschreibungen \u2013 ProKilowatt<\/li>\n<li class=\"liste_bullet_orange\">R\u00fcckerstattung der CO<sub class=\"zf_tiefgestellt CharOverride-6\">2<\/sub>-Abgabe oder des Netzzuschlages<\/li>\n<li class=\"liste_bullet_orange\">Einmalverg\u00fctungen f\u00fcr Fotovoltaikanlagen<\/li>\n<\/ul>\n<h3>13.3.13 Steuererleichterungen<\/h3>\n<p>Energetische und teilweise auch \u00f6kologische Sanierungen und Massnahmen sind in den meisten Kantonen und bei der Bundessteuer zu 100% in der Steuererkl\u00e4rung vom steuerbaren Einkommen abzugsberechtigt. Dasselbe gilt f\u00fcr \u00abUnterhaltsmassnahmen\u00bb an Geb\u00e4uden, welche nicht wertvermehrend sind. Damit kann von der Investition ein Prozentsatz abgezogen werden, welcher der H\u00f6he des Grenzsteuersatzes entspricht. Je nach Kanton, Gemeinde, Einkommen oder Gewinn einer Unternehmung betr\u00e4gt diese Steuereinsparung zwischen ca. 10% und 35% der Investition. Diese Einsparung wird ein Jahr nach der Investition wirksam.<\/p>\n<p>Privatpersonen k\u00f6nnen dem Energiesparen oder dem Umweltschutz dienende Investitionen an bestehenden Geb\u00e4uden steuerlich auf max. 3 Jahre verteilen, falls diese in einem Jahr zu einem negativen Reineinkommen f\u00fchren w\u00fcrden (Liegenschaftskostenverordnung Bund).<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>13.3.1 Jahreskosten Bei der monet\u00e4ren Beurteilung von Energiesystemen sind die gesamten Investitionen sowie die Kosten f\u00fcr die Ausserbetriebsetzung in j\u00e4hrliche Finanzierungskosten umzurechnen. Finanzhilfen in Form von Subventionen oder zinsg\u00fcnstigen Darlehen sind dabei zu ber\u00fccksichtigen. Die Finanzierungskosten sind mit den j\u00e4hrlichen Energie- und Betriebskosten zu addieren (= Jahreskosten einer Anlage, Abb. 101). Die externen Kosten des [&#8230;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[16],"tags":[],"class_list":["post-3085","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-kostenrechnung-im-energiebereich"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/enbau-online.ch\/energiemanagement\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3085","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/enbau-online.ch\/energiemanagement\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/enbau-online.ch\/energiemanagement\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/enbau-online.ch\/energiemanagement\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/enbau-online.ch\/energiemanagement\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3085"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/enbau-online.ch\/energiemanagement\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3085\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3523,"href":"https:\/\/enbau-online.ch\/energiemanagement\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3085\/revisions\/3523"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/enbau-online.ch\/energiemanagement\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3085"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/enbau-online.ch\/energiemanagement\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3085"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/enbau-online.ch\/energiemanagement\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3085"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}