Die Brandgefahren für ein Gebäude lassen sich vor allem unter Beachtung folgender Gefahrenschwerpunkte abschätzen:

  • Brennbarkeit der Materialien (Entzündbarkeit/Abbrandgeschwindigkeit)
  • Brandwärmeinhalt des Gebäudes (Brandbelastung)
  • Bauweise (Wand- und Deckenkonstruktionen; Zonenbildung; Kanäle und Schächte)
  • Entwicklung von Rauch (Qualmbildung) und toxischen Brandgasen
  • Korrosionsgefahr
  • Brandabschnitte bzw. Geschossfläche
  • Geschosszahl bzw. Gebäudehöhe.

Die Brandgefährdung B ist definiert als das Produkt sämtlicher potenzieller Gefahren (P) dividiert durch das Produkt aller Schutzmassnahmen (M).

Die Brandgefährdung B (Schadenerwartung), multipliziert mit der Wertung der Aktivierungsgefahr A (Eintretenswahrscheinlichkeit), bestimmt das effektive Brandrisiko R (vgl. dazu Kap. 8.7).

Für den Nachweis der Brandsicherheit im Rahmen eines Schutzkonzeptes wird das ermittelte Brandrisiko R mit dem akzeptierten Brandrisiko Ru verglichen. Eine genügende Sicherheit liegt vor, falls Ru/R = γ ≥ 1.

Das akzeptierte Brandrisiko ist, vom normal zulässigen Grenzwert ausgehend, bei erhöhter oder geringer Personengefährdung mittels Korrekturfaktoren fallweise festzulegen.