Die Brandgefahren für ein Gebäude lassen sich vor allem unter Beachtung folgender Gefahrenschwerpunkte abschätzen:
- Brennbarkeit der Materialien (Entzündbarkeit/Abbrandgeschwindigkeit)
- Brandwärmeinhalt des Gebäudes (Brandbelastung)
- Bauweise (Wand- und Deckenkonstruktionen; Zonenbildung; Kanäle und Schächte)
- Entwicklung von Rauch (Qualmbildung) und toxischen Brandgasen
- Korrosionsgefahr
- Brandabschnitte bzw. Geschossfläche
- Geschosszahl bzw. Gebäudehöhe.
Die Brandgefährdung B ist definiert als das Produkt sämtlicher potenzieller Gefahren (P) dividiert durch das Produkt aller Schutzmassnahmen (M).
Die Brandgefährdung B (Schadenerwartung), multipliziert mit der Wertung der Aktivierungsgefahr A (Eintretenswahrscheinlichkeit), bestimmt das effektive Brandrisiko R (vgl. dazu Kap. 8.7).
Für den Nachweis der Brandsicherheit im Rahmen eines Schutzkonzeptes wird das ermittelte Brandrisiko R mit dem akzeptierten Brandrisiko Ru verglichen. Eine genügende Sicherheit liegt vor, falls Ru/R = γ ≥ 1.
Das akzeptierte Brandrisiko ist, vom normal zulässigen Grenzwert ausgehend, bei erhöhter oder geringer Personengefährdung mittels Korrekturfaktoren fallweise festzulegen.