Unter Trennwänden werden vertikale Trennelemente zwischen Räumen innerhalb eines Gebäudes oder zwischen zwei angrenzenden Gebäuden verstanden. Die an Trennwände zu stellenden Anforderungen sind abhängig von der Nutzung der angrenzenden Räume und dem statischen Konzept des Gebäudes.

3.9.1 Anforderungen

An gebäudeinterne Trennwände können je nach Fall folgende Anforderungen gestellt werden:

  • Tragende und aussteifende Funktion (abhängig vom statischen Konzept).
  • Mechanische Festigkeit und Befestigungsmöglichkeiten von Gegenständen (z.B. in Gewerberäumen).
  • Wärmeschutz (falls Trennelement zwischen beheiztem und unbeheiztem Raum).
  • Schallschutz (nutzungsabhängig).
  • Brandschutz.
  • Strahlenschutz (z.B. Röntgenräume).
  • Schallabsorption der Oberfläche (raumakustische Anforderungen).

3.9.2 Wärmeschutz

Anforderungen an den Wärmeschutz von Trennwänden bestehen dort, wo beheizte Räume an nicht beheizte Bereiche grenzen. Massgebend sind die Normen und Empfehlungen des SIA (180, 380/1) sowie die entsprechenden Verordnungen der Kantone (MuKEn). Gemäss Norm SIA 180:2014 «Wärmeschutz, Feuchteschutz und Raumklima in Gebäuden» müssen Wände gegen nicht beheizte Räume einen U-Wert ≤ 0,6 W/m2·K erreichen. Aus energetischer Sicht ist davon auszugehen, dass ein U-Wert von ≤ 0,25 W/m2·K erreicht werden muss.

Weil diese Trennwände nicht der Witterung ausgesetzt sind, ist der Konstruktionsspielraum gross, um den Wärmeschutz zu gewährleisten. In der Regel werden die Wärmedämmschichten auf der «Kaltseite» der Wand angebracht und je nach Anforderung bezüglich mechanischen Widerstands und Ästhetik sichtbar belassen (z.B. Verbundplatten), verputzt oder mit einer Bekleidung versehen. Oder die Wärmedämmung befindet sich innerhalb der Tragstruktur, z.B. bei Leichtbauwänden.

3.9.3 Schallschutz

Die schalltechnische Anforderung einer Trennwand betrifft die Luftschalldämmung, welche in Norm SIA 181:2020 «Schallschutz im Hochbau», in Abhängigkeit der Lärmempfindlichkeit und des Störgrades der jeweiligen Nutzungen der gegeneinander abzugrenzenden Räume, festgelegt ist (vgl. Kapitel 2.6 «Schallschutz, Lärmschutz und Raumakustik»).

Für eine Bürotrennwand innerhalb der gleichen
Nutzungseinheit (gleiche Firma) wird z.B. ein Luftschallschutz von Di ≥ 35 bis Di ≥ 40 dB empfohlen. Bei
Wohnungstrennwänden gilt es, einen Mindestluftschallschutz von Di ≥ 52 dB zu garantieren. Bei Stockwerkeigentum und Gebäudetrennwänden (Doppel- und Reiheneinfamilienhäuser) sind die erhöhten Anforderung mit Di ≥ 55 dB einzuhalten.

Neben dem Schalldämmvermögen der Trennwand sind auch Schallnebenwegübertragungen zu berücksichtigen, z.B. in Form von undichten Anschlüssen oder flankierenden Bauteile mit geringem Flächengewicht (z.B. Fensterfronten oder Unterlagsböden unter Leichtbauwänden).

3.9.4 Konstruktionsbeispiele

Für Wandkonstruktionen stehen viele konstruktive Möglichkeiten zur Verfügung. Die Bilder 3.9.1 und 3.9.2 geben einen Überblick über gängige Wandkonstruktionen und die in etwa zu erwartenden Schalldämmwerte, wobei die Konstruktionsauswahl wie folgt differenziert wird.

Nicht tragende, einschalige Wände

Mit Schalldämmwerten R‘w im Bereich von 32 bis 43 dB werden diese Konstruktionen für Vormauerungen und Trennwände ohne spezielle Anforderungen an den Schallschutz eingesetzt. Durch die geringe Masse neigen solche Wandscheiben zu Schalllängsleitung und können den Schallschutz, den z.B. eine angrenzende Geschossdecke gewährleisten muss, ungünstig beeinträchtigen. Durch konsequentes schalltechnisches Entkoppeln kann/muss dies vermieden werden.

Tragende, einschalige Wände

Mit zunehmendem Flächengewicht erhöht sich das Schalldämmvermögen einer Wand entsprechend dem «Massegesetz» (vgl. «Gösele-Kurve» in Bild 2.6.5). Mit den Mauerwerken in Bild 3.9.1 können Schalldämmwerten R‘w im Bereich von 45 bis 56 dB erreicht werden. Vor-aussetzung ist aber eine beidseitig aufgetragene Putzschicht von mind. 1,5 cm Dicke, welche die Luftdichtheit gewährleistet und die flächenbezogene Masse erhöht, sowie keine erhöhten Schallübertragungen über flankierende Bauteile.

Mit Betonwänden lässt sich, bei gleicher Wanddicke, wegen der grösseren Rohdichte, ein besserer Schallschutz erreichen als mit gemauerten Wänden. Die Möglichkeit, über ein immer höheres Flächengewicht einen noch besseren Schallschutz zu erreichen, nimmt jedoch mit zunehmendem Flächengewicht ab und hat seine Grenze bei R‘w ≈ 61 dB, wofür etwa 30 cm dicke Betonwände erforderlich sind.

Zweischalige, gemauerte Wände

Im Vergleich zu gleich schweren einschaligen Wänden kann mit zweischaligen Wänden ein höherer Schallschutz erreicht werden. Voraussetzung ist jedoch eine optimale Trennung der beiden Wandschalen: Je grösser der mit Faserdämmstoff bedämpfte Schalenabstand ist, desto grösser wird der Zuwachs an Schallschutz.

In der heutigen Baupraxis stellen aber Zweischalenwände die Ausnahme dar; die Geschossdecken müssen meist über den zweischaligen Wänden durchlaufen (Statik, Erdbebensicherheit) und verhindern so den Nutzen solcher Wandkonstruktionen.

Gegenüberstellung verschiedener Trennwände in Massivbauweise, mit Angabe des zu erwartenden Luftschalldämmvermögens.
Bild 3.9.1: Gegenüberstellung verschiedener Trennwände in Massivbauweise, mit Angabe des zu erwartenden Luftschalldämmvermögens.

Metallständerwände

Bei Metallständerwänden wird aus Gründen der Flexibilität oft diskutiert, ob diese statt auf die Betondecke auf den Unterlagsboden gestellt werden können. Bei unter der Wand durchlaufendem Unterlagsboden kann jedoch kaum ein besserer Schallschutz als etwa Di = 40 dB erreicht werden.

Abhängig von Metallprofil (Art, Anzahl), Schalenabstand und Art der Beplankung (Rohdichte bzw. Flächengewicht) kann gemäss Systemlieferant mit solchen Wänden ein Schalldämmvermögen Rw,R (Rechenwert ohne Längsleitung über flankierende Bauteile) im Bereich von 40 bis 70 dB erreicht werden. Unter Betrachtung aller am Bau beteiligten Schallübertragungen ist in der Praxis meist mit geringeren Schalldämmmassen zu rechnen (vgl. Bild 3.9.2).

Holzständerwände

Bei Holzständerwänden ist die Konstruktionssystematik ähnlich wie bei den Metallständerwänden. Gegenüber den schalltechnisch optimierten Metallprofilen erreichen Holzständerwände jedoch ein geringeres Schalldämmvermögen.

Als Beplankung kommen neben Gipskarton- und Gipsfaserplatten auch Holzwerkstoffplatten zur Anwendung (z.B. OSB-Platten, Dreischichtplatten u.Ä.), die aber infolge geringerer Rohdichte weniger effizient sind als die schwereren Gipskarton- oder Gipsfaserplatten. Eine Verbesserung kann bei nur einem Holzständer dadurch erreicht werden, dass die Beplankung auf der einen Wandseite mittels Federschiene entkoppelt am Ständer befestigt wird.

Gegenüberstellung verschiedener Leichtbau-Trennwände, mit Angabe des zu erwartenden Luftschalldämmvermögens.
Bild 3.9.2: Gegenüberstellung verschiedener Leichtbau-Trennwände, mit Angabe des zu erwartenden Luftschalldämmvermögens.