3.3.1 Definition

Als Decke definieren wir Bauteile über beheizten Räumen, mit der Aufgabe, den Wärmefluss von unten nach oben zu begrenzen. Decken dienen also unter anderem der thermischen Abgrenzung gegenüber kälteren Räumen. Kalträume können belüftete, nicht ausgebaute Dach- bzw. Estrichräume sein, also Pufferzonen zwischen beheizten Räumen und dem Aussenklima. Kalträume können aber auch Räume sein, die von ihrer Nutzung her nicht beheizt (z.B. Abstellräume) oder gekühlt (z.B. Kühl- und Tiefkühlräume) werden.

3.3.2 Anforderungen

Vom beheizten Raum her betrachtet sind insbesondere zu beachten:

  • Die generellen Bauteilanforderungen (Tragen von Auflasten und Eigengewicht, Trennen von Räumen, Aufnehmen von Beschichtungen und Bekleidungen im Deckenbereich).
  • Wärmeschutzanforderungen (U-Wert, Transmissionswärmeverlust) und damit verbundene Anforderungen an die Luftdichtheit.
  • Dampfdiffusionstechnische Funktionstüchtigkeit.
  • Schallschutz (Luft- und Trittschallschutz).

Vom darüber befindlichen, kalten Raum her betrachtet, resultieren die Anforderungen aus der vorgesehenen Raumnutzung. Im Wesentlichen sind zu unterscheiden:

Nutzungsvariante 1

Kaltraum als nicht oder beschränkt begeh-/bekriechbare wärmetechnische Pufferzone unter Dächern (vgl. Bild 3.3.1).

  • Keine speziellen Anforderungen.
  • Evtl. vereinzelte «Gehbereiche» für Kontroll- und Unterhaltsarbeiten.

Nutzungsvariante 2

Kaltraum als nutzbarer, unbeheizter Raum (z.B. Lagerraum, Estrich, vgl. Bild 3.3.2).

  • Funktionstüchtige Nutzschicht (Bodenbelag).
  • Schalltechnische Anforderungen je nach Raumnutzung (Luft- und Trittschallschutz).
Deckenkonstruktion für Nutzungsvariante 1, in Massiv- oder Holzbaukonstruktion ausgeführt.
Bild 3.3.1: Deckenkonstruktion für Nutzungsvariante 1, in Massiv- oder Holzbaukonstruktion ausgeführt.

Nutzungsvariante 3

Kaltraum als Kühl- oder Tiefkühlraum («Nassraum» vgl. Bild 3.3.3). Je nach Kühlgut müssen solche Räume periodisch mit Wasser, evtl. unter Hochdruck, gereinigt werden. Bodenkonstruktionen solcher Nassräume sind im Gefälle aufzubringen und sie verfügen über Bodenwasserabläufe und Nassraumabdichtungen.

  • Funktionstüchtige Nutzschicht (Bodenbelag).
  • Nassraumabdichtung (Flachdachabdichtungstechnik) an unteres Einlauftablett der Bodenwasserabläufe angeschlossen.
  • Schalltechnische Anforderungen (Luft- und Trittschallschutz).
Deckenkonstruktion für Nutzungsvariante 2, in Massiv- oder Holzbaukonstruktion ausgeführt.
Bild 3.3.2: Deckenkonstruktion für Nutzungsvariante 2, in Massiv- oder Holzbaukonstruktion ausgeführt.

Deckenkonstruktion für Nutzungsvariante 3, in Massivbauweise ausgeführt.
Bild 3.3.3: Deckenkonstruktion für Nutzungsvariante 3, in Massivbauweise ausgeführt.

3.3.3 Wärmeschutz

Gestützt auf Norm SIA 180 ist gegen unbeheizte Räume ein maximal zulässiger Wärmedurchgangskoeffizient von Umax = 0,5 W/m2·K zulässig, um den Anforderungen an Behaglichkeit und Oberflächenkondensatfreiheit zu genügen. Aus energetischer Sicht (Norm SIA 380/1, MuKEn) sind aber bedeutend bessere U-Werte im Bereich von U ≤ 0,25 W/m2·K zu erreichen. Zur Minimierung der Transmissionswärmeverluste sollten Deckenkonstruktionen gegen unbeheizte Räume generell U-Werte von ≤ 0,2 W/m2·K aufweisen. Dies erfordert in etwa Wärmedämmschichten von ≥ 18 cm Dicke.

Bei Kühl- oder Tiefkühlräumen ist der Wärmeschutz so zu dimensionieren, dass der mittlere Wärmezufluss durch die umschliessenden Bauteile pro Temperaturzone 5 W/m2 nicht überschreitet. Zwischen einem auf 20 °C beheizten Raum und einem Kühlraum mit Auslegungstemperatur von 0 °C muss mindestens ein U-Wert eingehalten werden von: U = 5 W/m2 : 20 K = 0,25 W/m2·K.

3.3.4 Luftdichtheit

Wenn die Deckenkonstruktion nicht bereits infolge der vorhandenen Konstruktionsschichten (z.B. Stahlbetondecke) genügend luftdicht ist, muss die Luftdichtheit mit einer separaten Schicht gewährleistet werden (z.B. Dampfbremse/Luftdichtung bei Leichtbaukonstruktionen, warmseitig angeordnet und luftdicht an angrenzende und durchdringende Bauteile angeschlossen).

3.3.5 Dampfdiffusion/Feuchtigkeitsverlagerung

Bei Deckenkonstruktionen in Massivbauweise hat die Dampfbremse die Aufgabe, die Auffeuchtung und die Schädigung von über der Stahlbetondecke angeordneten Schichten zu verhindern, z.B. durch die Verlagerung von Baurestfeuchte. Deckenkonstruktionen der Nutzungsvariante 1, ohne durchgehende Nutzschicht über der Wärmedämmschicht, sind diesbezüglich nicht kritisch, die Wasserdampfdiffusion und das Austrocknen der Betondecke werden kaum behindert.

Bei Deckenkonstruktionen der Nutzungsvarianten 2 und 3 wird die Wasserdampfdiffusion durch über der Wärmedämmschicht angeordnete Schichten behindert. Je nach klimatischen Randbedingungen (unten/oben), Feuchtigkeitsgehalt der Betondecke, Schichtaufbau über der Wärmedämmschicht und Feuchtigkeitsempfindlichkeit von Geh- bzw. Nutzbelägen (z.B. Holzwerkstoffplatten) sind eine Dampfbremse und/oder Luftdichtung einzubauen.

3.3.6 Schallschutz

Angaben zum Schallschutz sind im Kapitel 3.8 «Geschossdecken» zu finden.