Der nächste Schritt muss die Planung und Organisation der Umsetzung von im Massnahmenplan aufgelisteten Massnahmen sein. Dabei können verschiedene Strategien angewendet werden, um kurzfristige und auch mittelfristige Massnahmen umzusetzen.

Minimale Investitionen, maximale Kosteneffizienz

Es werden nur diejenigen Massnahmen umgesetzt, welche einen Kosten-Nutzen-Faktor von unter 1 aufweisen.

Maximale Kostenneinsparungen

Es wird ein Massnahmenpaket umgesetzt, dessen totales Kosten-Nutzen-Verhältnis gerade 1 beträgt. Die nicht rentablen Massnahmen (mit Kosten-Nutzen-Faktor über 1) werden in der Reihenfolge abnehmender Kosten-Nutzen-Faktoren solange gestrichen, bis das ganze Paket die Grenze zur Wirtschaftlichkeit erreicht. Damit werden die nicht rentablen Massnahmen durch die sehr günstigen Massnahmen mit Kosten-Nutzen-Faktoren unter 1 quersubventioniert. Damit können auch am meisten Energieeinsparungen erreicht werden, bei Kostenneutralität.

Limitiertes Investitionsbudget

Eventuell sind auch die maximal möglichen Ausgaben resp. Investitionen für Massnahmen limitiert. In diesem Fall werden die Massnahmen in der Reihenfolge eines aufsteigenden Kosten-Nutzen-Faktors verwirklicht, bis das vorhandene Budget aufgebraucht ist. Falls dabei Massnahmen mit Kosten-Nutzen-Faktor unter 1 nicht umgesetzt werden können, werden diese in die nächste Budgetperiode verschoben und wenn möglich anschliessend verwirklicht.

Limitiertes Investitionsbudget

Die kurzfristigen Massnahmen können im Rahmen der Betriebsführung oder als Instandsetzungsmassnahmen umgesetzt werden. Dazu ist es wichtig, dass am besten schon vor der Schwachstellenanalyse ein gewisses Budget für solche Massnahmen vorgesehen wird. Für Massnahmen, welche sich durch organisatorische Anpassungen erreichen lassen oder solche bedingen, sind die Verantwortlichkeiten zu klären und die erforderlichen Kompetenzen zuzuweisen.

Die Umsetzung der mittelfristigen Massnahmen erfolgt als grössere Instandsetzungsmassnahme, soweit es sich nicht um investive Massnahmen handelt resp. diese im Rahmen des Betriebsbudgets abgewickelt werden können und nicht aktiviert werden müssen. Investive Massnahmen werden wie ein Projekt der Gebäudeerhaltung oder der Gebäudeverbesserung abgewickelt. Aufgrund der im Massnahmenkatalog ermittelten Investitionssumme kann ein entsprechender Kreditantrag gestellt werden. Für die Umsetzung jeder solchen Massnahme ist ein verantwortliche Person als Projektleiter zu bestimmen. Diese ist mit Unterstützung von externen Planern und Firmen für die Umsetzung der Massnahmen und die Einhaltung der Kreditlimite und der Termine verantwortlich.

Die langfristigen oder abhängigen Massnahmen werden in einer Mehrjahresplanung der Erhaltungssprojekte pendent gehalten. Wichtig ist, dass diese nicht in Vergessenheit geraten, sondern bei der entsprechenden Gelegenheit wirklich umgesetzt werden. Sie sollen auch in die längerfristige Energieplanung und in ein Energiekonzept für das Gebäude eingebunden werden. Vor der Verwirklichung muss überprüft werden, ob die damals getroffenen Annahmen und die Voraussetzungen noch stimmen.