Ein Ziel des baulichen Brandschutzes – grösstmögliche Personensicherheit – in Gebäuden mit starker Belegung (Hotels, Warenhäuser, Wohnbauten) wird erreicht, indem man durch geeignete Massnahmen versucht, einen möglichen Brand örtlich zu begrenzen und gleichzeitig sichere Flucht- und Löschangriffswege auszuscheiden. Durch Brandabschnittsbildung werden Räume, Raumgruppen oder Gebäudeteile ausgeschieden, die durch Wände sowie Decken mit einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 min voneinander getrennt sind.

Die Unterteilung ausgedehnter sowie aneinandergereihter Gebäude und Gebäudegruppen durch Brandmauern oder Brandwände bildet eine der wichtigsten Massnahmen zur Begrenzung eines möglichen Brandes. Derartige Spezialbauteile bewahren auch bei einseitig einwirkendem Vollbrand ihre Standsicherheit, weisen einen Feuerwiderstand von 180 oder 240 min auf und haben die Aufgabe, das Übergreifen eines Brandes von einem Gebäude oder einem wesentlichen Gebäudeabschnitt auf den anderen zu verhindern.