Nach der Methode von Gretener [8.5] lässt sich aufgrund eines Vergleiches von potenzieller Brandgefahr mit getroffenen Schutzmassnahmen, unter Einbezug der Entstehungswahrscheinlichkeit, ein sog. Brandrisiko R bestimmen:

(8.10)

Das Grundkonzept des Verfahrens besteht darin, aus Gefahrenfaktoren und Faktoren für die Schutzmassnahmen die Brandgefährdung zu bestimmen und anschliessend mit Hilfe der Aktivierungsgefahr das Brandrisiko abzuschätzen:

  • Die potentzielle Gefahr P setzt sich aus Gefahrenelementen zusammen, deren Grösse einerseits durch den Gebäudeinhalt, d. h. durch die im betreffenden Objekt vorhandenen Stoffe und Waren, andererseits durch das betreffende Gebäude als solches beeinflusst wird:
(8.11)

  • Die Aktivierungsgefahr A setzt sich sowohl aus objektiven Komponenten (Betriebsart, elektrische und/oder thermische Geräte, selbst entzündliche Materialien etc.) wie aus subjektiven Beurteilungsgrössen (Belegungsdichte, Belegungskontinuität etc.) zusammen:
(8.12)

  • Normalmassnahmen N sind Massnahmen, die jedem Betrieb unter Normalverhältnissen zugemutet werden können (Handfeuerlöscher, Innenhydranten, ausreichende Löschwasserversorgung, kleine Löschgruppe etc.):
(8.13)

  • Sondermassnahmen S sind über den Standardschutz hinausgehende Massnahmen zwecks rascher und zuverlässiger Brandentdeckung und -meldung (Brandmeldeanlagen, automatische Übermittlung, Betriebsfeuerwehr, automatische Löschanlage etc.):
(8.14)

Eine Erhöhung des Feuerwiderstandes F bewirkt eine zusätzliche Verringerung der Brandgefährdung. Der Feuerwiderstandsfaktor F bewegt sich zwischen 1.0 (Feuerwiderstandszeit ~ 0 min) und 2.5 (z. B. Bauteil mit F 240):

(8.15)

Sämtliche in die Brandrisikoformel einzusetzenden Faktoren werden in dimensionslosen Zahlen ausgedrückt. Die Gewichtung dieser Faktoren beruht auf den Ergebnissen der Auswertung von Brandstatistiken, von praktischen Erfahrungen sowie anerkannten Regeln der Brandschutztechnik. Als « Normalrisiko » wird ein Objekt angenommen mit N = 1,0; S = 1,0; F = 1,0 und P = 1,3 und A = 1,0: → Rnormal = Rn = 1,3.

Sind in einem Objekt Personen oder Sachwerte in besonderem Masse gefährdet, so wird der Brandrisikowert reduziert, d. h. das definierte Normalrisiko Rn mit einem Korrekturfaktor p multipliziert:

p < 1: erhöhte Personengefährdung

p = 1: normale Personengefährdung

p > 1: geringe Personengefährdung

Der Nachweis der genügenden Brandsicherheit gilt als erbracht, wenn das berechnete effektive Risiko R kleiner oder gleich dem akzeptierten Risiko Ru ist.

(8.16)