Energieerzeugungsanlagen für Raumheizung und Warmwasser (Wärme), Klimatisierung (Kälte) und teilweise Anlagen der Stromversorgung (z. B. Trafos, PV-Anlagen) werden üblicherweise vom Gebäudeeigentümer erstellt und betrieben. Analog sind bei industriellen Betrieben die Anlagen für Prozesswärme und -kälte typischerweise im Besitz des Betriebes, welcher diese Energie für seine Kerntätigkeit benötigt.

In beiden Fällen gehört das Erstellen und Betreiben von energietechnischen Anlagen nicht zum Kerngeschäft des Gebäudeeigentümers resp. des Betriebes. Diese Aufgaben binden Kapital und Personal und erfordern Know-how. Kapital ist in der Regel knapp und würde oft besser dem Kerngeschäft zur Verfügung stehen. Betriebspersonal steht oft nicht mit der für den optimalen Anlagenbetrieb erforderlichen Kompetenz zur Verfügung.

Bei Neubauten und beim Ersatz von energietechnischen Anlagen werden mit der Planung und dem Bau meist verschiedene Fremdunternehmungen beauftragt. Auch der Betrieb wird später von wieder anderen verantwortet, entweder dieser erfolgt in Eigenleistung oder wieder durch Dritte (Outsuorcing an Service-Provider). Die Interessen dieser unterschiedlicher Beteiligten sind nicht dieselben. Auch die Verantwortung für ein einwandfreies Ergebnis liegt bei verschiedenen Firmen. Für die Optimierung über den ganzen Lebenszyklus ist meist niemand zuständig.

Aus dieser Situation ergeben sich oft unbefriedigende Lösungen und ein suboptimaler Betrieb. Der Bauherr ist oftmals hauptsächlich an der Höhe der anfänglichen Investitionen interessiert. Insbesondere bei Rendite- und Mietobjekten werden die Betriebskosten als sekundär betrachtet. Auch der Planer, der Hersteller und der Unternehmer/Installateur sind weder von den langfristigen Kosten einer Anlage betroffen, noch sind sie an einem energieoptimalen Betrieb interessiert. Daraus ergeben sich in der Praxis meist Lösungen, welche weder zu minimalen Jahreskosten noch zu minimalem Energieverbrauch und Emissionen führen.

Bei bestehenden Anlagen und Gebäuden können Spar- und Optimierungspotenziale oft nicht genutzt werden, weil die nötige Finanzierung von Verbesserungsmassnahmen nicht sichergestellt werden kann. Auch fehlt in der Regel das erforderliche fachliche Know-how für Betriebsoptimierung und neue energietechnische Konzepte bei den Eigentümern und den Betreibern.

Contracting, die Patentlösung?

Beim Contracting wird zwischen Energieliefercontracting (Anlagencontracting) und Energiesparcontracting unterschieden. Beim Ersten stehen der Bau und Betrieb von energietechnischen Anlagen und die Lieferung der entsprechenden Nutzenergie in Vordergrund, während beim zweiten die Einsparung von Energie bei bestehenden oder seltener neuen Anlagen im Vordergrund steht.

In vielen Fällen kann mit Contracting eine für alle vorteilhafte Lösung gefunden werden. Im Fall von Energieliefercontracting übernimmt der Contractor die langfristige Verpflichtung, die erforderliche Nutzenergie zu liefern. Er koordiniert Planung, Bau und Betrieb einer Anlage und finanziert diese auch. Als Eigentümer und Betreiber der Anlage ist er an möglichst tiefen Jahreskosten und der Optimierung über den ganzen Lebenszyklus interessiert. Er hat das Interesse, qualitativ hochstehende, preisgünstige und energieeffiziente Anlagen zu realisieren. Er verfügt über fachkundiges Personal und meist viel Erfahrung im Bau und Betrieb von energietechnischen Anlagen, da dies zu seinen Kernkompetenzen gehört.

Contracting erfreut sich in Deutschland und in den USA seit Längerem einer grossen Beliebtheit. In der Schweiz werden Contractingverträge seit etwa 1997 abgeschlossen.

Es kann davon ausgegangen werden, dass mit Contracting zusätzliche Energiesparpotenziale erschlossen werden können. Contracting wird deswegen vom Bund mit dem Programm EnergieSchweiz teilweise unterstützt.