Massnahmen zur sparsamen und rationellen Energienutzung sowie zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen werden meist dann durchgeführt, wenn sie auch Kosteneinsparungen ermöglichen. Die Erzeugung von regenerativer Energie wird dann realisiert, wenn diese Lösung günstiger ist als die Nutzung herkömmlicher, nicht regenerativer Energieträger. Bei der Realisierung solcher Vorhaben wird fast immer die Frage nach der Wirtschaftlichkeit gestellt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen haben zum Ziel, Kosten und Nutzen resp. Erträge unterschiedlicher Massnahmen oder Investitionen für einen bestimmten Zweck zu vergleichen, um einen optimalen Einsatz der finanziellen Ressourcen zu erreichen. Damit soll ein bestimmtes Ziel mit möglichst geringem Aufwand erreicht bzw. es soll mit minimalem Aufwand ein möglichst hoher Ertrag oder hoher Nutzen erzielt werden. Wenn die Kosten für eine Massnahme kleiner als die Erträge oder die Einsparungen sind, ist deren Wirtschaftlichkeit gegeben.

Zu bedenken ist, dass Wirtschaftlichkeit immer nur ein Kriterium darstellt. Viele andere Gründe können für die Wahl einer energieoptimierten Lösung oder für das Realisieren eines Einsparpotenzials oder für die Verringerung der CO2-Emissionen sprechen. Neben gesetzlichen Vorgaben gehört dazu das Einhalten von Grundsätzen der gesellschaftlichen Verantwortung (bei Unternehmen die «Corporate Social Responsibility», CSR). Alle müssen heute zur nachhaltigen Entwicklung und der Verminderung des Klimaeffektes beitragen.

Bei der Wahl eines Energieversorgungssystems wird oft in erster Linie auf tiefe Investitionen und erst in zweiter Priorität auf tiefe Jahreskosten geachtet. Der Kauf oder die Installation eines billigen Systems, welches nachgelagert einen hohen Energieverbrauch und/oder entsprechende Kosten und ökologische Schäden verursacht, ist aus betriebs- und volkswirtschaftlicher Sicht eine schlechte Investition in die Zukunft. Die echte Wirtschaftlichkeit eines modernen Energiesystems beruht demgegenüber auf dem Prinzip der Kostenwahrheit sowie der Berücksichtigung des gesamten Lebenszyklus einer Anlage. Das heisst, die Betriebs-, aber auch externe Kosten werden mit einbezogen, genauso wie nicht monetäre Nutzen. Externe Kosten können durch die Verwendung von kalkulatorischen Energiepreiszuschlägen in der Wirtschaftlichkeitsberechnung berücksichtigt werden oder in der Berücksichtigung heutiger und zukünftiger staatlich verfügter Abgaben auf die Energiepreise.

Die technischen Voraussetzungen für den Einsatz von erneuerbarer Energie sind heute gegeben. Ausgereifte Technik, tiefe Erstellungskosten, Förderbeiträge, Steuerabzüge und tiefe Zinsen machen solche Lösungen betriebswirtschaftlich interessant, was auch ökologisch und volkswirtschaftlich optimal ist. Die externen Kosten durch Belastungen von Luft, Boden und Wasser, Schäden an Gesundheit, Natur und Umwelt können so verringert werden. Auch wird die Schweiz wirtschaftlich weniger abhängig von energieexportierenden Ländern. Ziel einer vertieften, fachgerechten und vollständigen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist es, zur Umsetzung der ökonomisch und ökologisch sinnvollsten Lösungen beizutragen, sei es bei der Energieerzeugung oder der Energieeinsparung.

Es sollte auch immer das ganze «Energiesystem» betrachtet werden, das heisst die ganze Prozesskette von der Gewinnung der natürlichen Energievorräte (Primärenergie) über alle Transport- und Umwandlungsprozesse zur Endenergie resp. zum Energieträger, bis hin zur Energiedienstleistung (Nutzenergie), welche dem Endnutzer dient.