Eine weitere Art des Contractings bei bestehenden technischen Anlagen kann das Betriebsführungscontracting sein. Der Kunde finanziert die Anlage selbst. Der Contractor übernimmt alle Betriebsaufgaben der Anlage für eine bestimmte Zeitdauer (typisch 3 bis 5 Jahre). Für die Betriebsart, die Anlagenverfügbarkeit, die Instandhaltungsstrategie und die weiteren Leistungsbedingungen sind entsprechende vertragliche Vereinbarungen und Service Level Agreements (SLA) erforderlich.

Der Contractor verlangt eine Vergütung des Betriebsaufwandes, welche fix pro Jahr vereinbart wird. Weil die Anlagen durch den Eigentümer finanziert wurden, ist dieser fixe Anteil aber deutlich tiefer als im Modell Energieliefercontracting. Weiter wird die erzeugte Nutzenergie (z. B. Heizwärme, Kälte) nach einem vereinbarten Tarif verrechnet. Die nötige Endenergie wird durch den Contractor eingekauft. Damit hat der Contractor ein Interesse, die Nutzenergie effizient zu erzeugen resp. die Anlagen laufend zu optimieren.

Der Contractor übernimmt für eine bestimmte Zeit das ganze technische Anlagen- und Betriebsrisiko und ist für den sicheren Anlagenbetrieb verantwortlich.

Ein mögliches Risiko einer solchen Lösung ist es, dass der Contractor die Anlage vor Ablauf der Vertragslaufzeit nur noch minimal instand hält und so der Eigentümer eine quasi heruntergewirtschaftete Anlage zurücknehmen muss. Im Vertrag muss deshalb klar geregelt sein, welchen Zustand die Anlagen nach Ablauf des Vertrages aufweisen müssen.

Das Betriebsführungscontracting ist weniger typisch als die beiden Contractingvarianten Energieliefer- und Energiesparcontracting. Das Betriebsführungscontracting kann als ein Teil eines grösseren Energiesparcontractings vereinbart werden.

Diese Art von Contracting kann ebenso als erweitertes technisches Gebäudemanagement (TGM) verstanden werden. Im Gegensatz zum Betriebsführungscontracting wird bei einer typischen Outsourcinglösung (TGM oder technisches FM) der Betriebsführung und Instandhaltung von technischen Anlagen die Endenergie im Namen des Eigentümers gekauft und von diesem direkt bezahlt. Der FM-Dienstleister verrechnet seine Aufwendungen (z. B. als Stundenaufwand) und die Instandhaltung der Anlagen (z. B. Material und Drittleistungen mit einem Zuschlag) je nach Verrechnungsmodell separat.