Kosten sollten nicht nur aus rein betriebswirtschaftlicher Sicht verglichen werden. Bei einer volkswirtschaftlichen Betrachtungsweise müssen auch die externen Kosten berücksichtigt werden. Diese schliessen Umweltschäden und soziale Folgekosten ein, welche bei der Energieerzeugung und beim Verbrauch anfallen (Werte siehe Anhang 14.1, Tab. 17).

Auch weitere Effekte müssen beachtet werden. Oft scheinen die Investitionen beispielsweise für Solaranlagen oder Effizienzmassnahmen vergleichsweise hoch. Manchmal können aber weitere Vorteile wie Imagegewinn, höherer Komfort oder verbesserte Versorgungssicherheit erreicht werden. Die Anlagen führen zu einem neuen Bewusstsein im Umgang mit der Energie und werden zudem zu einem Aushängeschild für die Besitzer und Betreiber. Dies ist ein auch in Franken ausdrückbarer Nebennutzen im Sinne der Imageverbesserung. Auch solche sekundären Effekte müssen in die Berechnungen der Wirtschaftlichkeit mit einfliessen. Weiter dürfen die steuerlichen Auswirkungen nicht vergessen werden. Seit 2008 können Investitionen in erneuerbare Energieanlagen oder in Massnahmen zur Energieeinsparung von den Steuern abgezogen werden. Subventionen, Einmalvergütungen oder die Einspeisevergütung für erneuerbare Energieerzeugung können solche Anlagen wirtschaftlich attraktiv machen. Auch die Möglichkeit der Bildung von Eigenverbrauchsgemeinschaften, der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) von lokal erzeugter regenerativer Energie, kann eine wirtschaftlich attraktive Lösung ermöglichen.

Viele erneuerbare Energieformen, z. B. Wärmepumpen, Abwärmenutzung, untiefe Geothermie oder Holz als Energieträger, sind heute betriebswirtschaftlich gerechnet konkurrenzfähig. Auch viele weitere Massnahmen der Effizienzsteigerung wie Wärmerückgewinnung, LED-Beleuchtung, bedarfsabhängige Steuerungen oder energetische Betriebsoptimierungen können oft in wenigen Jahren mit der Einsparung refinanziert werden.

Zu einer ganzheitlichen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung gehört auch, dass Massnahmen nicht isoliert, sondern wo sinnvoll und möglich kombiniert betrachtet werden. So kann eine Fotovoltaikanlage infolge tiefem Eigenverbrauchsanteil nicht wirtschaftlich sein. Wird sie aber mit einer Wärmepumpe und einer entsprechenden Steuerung kombiniert, kann der Eigenverbrauchsanteil vergrössert werden und die Anlage wird wirtschaftlich. Ähnliches kann bei der Kombination von Wärmedämmmassnahmen und dem Ersatz der Wärmeerzeugung auftreten. Vielleicht ist einzeln betrachtet eine zusätzliche Wärmedämmung nicht wirtschaftlich. Auch eine Wärmepumpe anstelle einer fossilen Wärmeerzeugung kann lange Amortisationszeiten aufweisen, da die Investition hoch ist. Ermöglicht aber die Wärmedämmung eine kleinere, günstigere Wärmepumpe, deren Jahresarbeitszahl zudem steigt, da die Vorlauftemperaturen zur Wärmeverteilung gesenkt werden können, dann kann das Gesamtpaket plötzlich wirtschaftlich attraktiv werden. Dies insbesondere, wenn alle weiteren Aspekte wie Steuerersparnisse und Subventionen wie auch Komfortgewinn, z. B. dank zusätzlicher Kühlmöglichkeit im Sommer, und ggf. Platzgewinn beim Wegfall des Öltanks mitberücksichtigt werden.

Weitere Aspekte

Die Auswahlkriterien für Energiesysteme können vielfältig und umfassend sein; reine Wirtschaftlichkeitsfragen sind nur ein Aspekt unter vielen. Solche Investitionen können über viele zusätzliche Kriterien beurteilt werden, z. B. auch:

  • Ökologische Aspekte
  • Auswirkungen betreffend Klimaeffekt
  • Bedarf an grauer Energie
  • Primärenergieverbrauch
  • Platzbedarf
  • Bedienbarkeit
  • Betriebs- und Instandhaltungsbedarf
  • Anfälligkeit für Störungen
  • Imagewirkung, Vorbildfunktion

Somit muss die Forderung aufgestellt werden, dass die Entscheidung unter Berücksichtigung aller Kriterien, nicht nur der monetären Wirtschaftlichkeit, zu ermitteln ist.