6.3.1 Zielsetzung

Die Kostenzuordnung im Bereich Energie und Medien hat zum Ziel, diese Kosten innerhalb eines Gebäudes oder eines Betriebs den unterschiedlichen Verbrauchern (den Nutzern, den Organisationseinheiten der Unternehmung oder gemäss Kostenstellen) zuzuordnen. Basis der Kostenaufteilung ist also die Nutzerstruktur eines Gebäudes, die Aufbauorganisation oder die Kostenstellenstruktur eines Unternehmens.

Eine Zuordnung der Kosten zu den Verursachern ist dann besonders wichtig, wenn für Dritte Energie oder Medien geliefert werden. Damit wird eine korrekte Weiterverrechnung der Energie- und Medienkosten möglich.

Mit der Kostenverrechnung soll einerseits erreicht werden, dass die Energiekosten gerecht und ggf. gesetzeskonform verrechnet werden. Insbesondere bei einer interen Kostenverrechnung soll die Kostentransparenz erhöht und die Kostenallokation auf einzelne Kostenverursacher verbessert werden. Dadurch sollen Anreize geschaffen werden, mit der Ressource Energie sparsam umzugehen, da sich dies positiv auf die eigene Kostenbelastung auswirkt. Mit der korrekten Zuordnung der Kosten zu Produkten oder Leistungsbereichen können auch deren Preise korrekter kalkuliert werden.

Rechtliche Grundlagen

In vermieteten Gebäuden ist die Zuordnung der Wärmekosten (Heizung und Warmwasser) zu den einzelnen Mietern teilweise in den Vorschriften der verbrauchsabhängigen Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung (VHKA) geregelt. Diese Vorschriften unterscheiden sich im Detail von Kanton zu Kanton. Aufgrund der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014) muss bei Neubauten oder bei wesentlichen Erneuerungen in Gebäuden mit fünf oder mehr Mieteinheiten eine verbrauchsabhängige Wärmekostenverrechnung erfolgen (Heizung und Warmwasser). Bei sehr sparsamen Gebäuden oder bei Beheizung mit Bauteilaktivierung (TABS) kann diese Vorschrift entfallen. Dieselbe Vorschrift (VHKA) gilt bei Gebäudegruppen (z.B. Reiheneinfamilienhäusern), welche von einer Wärmezentrale mit Wärme versorgt werden. Dort muss der gesamte Wärmebezug pro Haus gemessen und abgerechnet werden.

Eine Nachrüstpflicht für eine verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung kennen nur ganz wenige Kantone.Der elektrische Strom wird bei Mietgebäuden von den Energieversorgungsunternehmen resp. vom lokalen Verteilnetzbetreiber, früher Elektrizitätswerk EW genannt, üblicherweise direkt an die einzelnen Mieter geliefert und verrechnet. Mit der Strommarktliberalisierung kann es möglich sein, dass ein Sammelbezüger (z.B. eine Betriebsgesellschaft eines Einkaufszentrums) den Strom einkauft und an die verschiedenen Mieter weiter verteilt und verrechnet. Bei einer vollständigen Marktliberalisierung könnte auch ein Vermieter den Strom einkaufen und an die Mieter weiterverrechnen.

Im Modell der Eigenverbrauchsgemeinschaft von selbst erzeugtem regenerativem Strom wird dieser ebenfalls vom Betreiber oder Eigentümer der Erzeugungsanlage an die Verbraucher der Gemeinschaft verkauft. Der zusätzlich benötigte Strom wird durch diesen Betreiber vom lokalen Verteilnetzbetreiber oder einem Anbieter auf dem freien Markt eingekauft, falls der Bedarf gross genug ist, um in den freien Markt einzutreten.

In allen Fällen, in denen der Strom an weitere, rechtlich selbstständige Verbraucher weiterverkauft wird, muss mit zugelassenen und geeichten Messgeräten gemessen werden, und der Betreiber ist für deren periodische Prüfung und Eichung sowie für die korrekte Verrechnung zuständig.

6.3.2 Kosten- und Nutzenbetrachtung

Jede Kostenzuordnung verursacht auch einen Aufwand. In den Fällen, in denen die Kostenzuordnung freiwillig erfolgt (d.h. innerhalb der eigenen Unternehmung), muss deswegen abgewogen werden, ob der Nutzen der separaten Erfassung und Verrechnung den Aufwand lohnt.

Neben der besseren Transparenz und Kostenallokation kann ein bedeutender Nutzen der separaten Kostenerfassung darin liegen, dass dank der Zuordnung der Kosten zu den einzelnen Verbrauchern deren Sparanstrengungen gefördert werden. Damit kann erfahrungsgemäss ein Sparpotenzial erschlossen werden. Bei der individuellen Abrechnung der Heizenergie kann erfahrungsgemäss 10 % bis 15 % Energie gespart werden.

Die separate Erfassung der Energie- und Medienverbräuche kann auch die Transparenz des Energieverbrauchs erhöhen und so Schwachstellen gezielter deutlich machen.

Die Erfassung des Energieverbrauchs zur Kostenverrechnung und die Messungen zur Erfassung von detaillierten Verbrauchskennwerten und Schwachstellen müssen deswegen gemeinsam geplant werden. Ein Messkonzept ist erforderlich.

Neben der Energie und weiteren Medien auch können die Entsorgungskosten in diese Zielsetzung mit einbezogen werden.

Zusammenfassend muss also ein Verrechnungskonzept für Energie und Medien erstellt werden. Dieses sollte Wärme, Elektrizität, Warmwasser, Kaltwasser, evtl. Kommunikation sowie evtl. Abfälle und Entsorgung berücksichtigen.

Es muss folgende Kriterien berücksichtigen:

  • Kostenstellenstruktur/Verbrauch für eigenen Betrieb resp. für Dritte
  • Gesetzliche Bestimmungen
  • Relevanz der Energie-, Medien- oder Entsorgungskosten
  • Nutzen der separaten Verrechnung
  • Aufwand für separate Erfassung und Verrechnung
  • Messkonzept für Energieoptimierung

6.3.3 Umsetzung der Kostenzuordnung

Aufgrund des Verrechnungskonzepts müssen die erforderlichen Messungen geplant und realisiert werden. Da auch für die Energieoptimierung ein Messkonzept empfohlen wird, kann dies in diesem Zusammenhang erfolgen (siehe Kapitel 8).

Die Verrechnung gemäss gesetzlichen Vorgaben sowie die Energieverrechnung an Dritte müssen bestimmten Anforderungen genügen. Insbesondere sind Weiterverrechnungen an Dritte nur aufgrund von Messungen mit geeichten, zugelassenen Messgeräten statthaft.

Die Energie- und Medienverrechnung kann auch mit Pauschalbeträgen resp. aufgrund einer festen Zuordnung (Schlüssel) nach Miet- resp. Nutzflächen, Umsatz oder ähnlichen Grössen erfolgen. Bei diesen Lösungen erfolgt aber keine verbrauchsabhängige Kostenzuordnung. Für eine Verrechnung an Dritte kann dies nachteilig oder nicht zulässig sein. Zudem entsteht kein Sparanreiz.

Für die Kostenstellenzuordnung innerhalb eines Betriebes ist man in der Wahl der Methode und der Messgeräte frei. Damit kann eine möglichst einfache und kostengünstige Lösung realisiert werden. Die Genauigkeit der Messungen und der Kostenaufteilung spielt zur Erreichung der gewünschten Ziele kaum je eine Rolle.

Um den Aufwand der separaten Erfassung und Abrechnung zu verringern, sollte, wo dies möglich ist, eine automatisierte Messdatenerfassung (mit einem Bussystem) und eine EDV-gestützte Verrechnung realisiert werden. Nur in kleinen Betrieben mit wenigen Messungen kann eine manuelle Ablesung die günstigere Lösung sein. Immer ist auch hier eine möglichst einfache Lösung anzustreben.

Selbstverständlich kann für interne Zwecke der Energie- und Medienverbrauch auch anders als mit Messungen zugeordnet werden, falls dies einfacher ist. Beispielsweise mit Betriebsstundenzählern und einer Ablesung der Leistung, mit Berechnungen, Abschätzungen oder Erfahrungszahlen. Das Ziel, einen Sparanreiz zu schaffen, wird dann aber weniger oder nicht erreicht.

Wenn es möglich ist (bei EDV-gestützten, verbrauchsabhängigen Verrechnungen), wäre es sinnvoll, den einzelnen Verbrauchern eine Information (am besten eine grafische Darstellung) über den vergangenen Verbrauch, mindestens als Vergleich der aktuellen mit der letzten Periode, mitzuliefern. Damit kann der einzelne Verbraucher sofort feststellen, ob sein Verbrauch steigt bzw. sinkt oder ungewöhnlich grosse Schwankungen oder Abweichungen aufweist, und daraus allfällige Massnahmen ableiten.

Erfolgskontrolle:

Bei der Kostenzuordnung sollten die gesetzten Ziele überprüft werden. Dazu gehören bei freiwilligen Massnahmen die Erfassung des Nutzens der separaten Erfassung und die Überwachung des erforderlichen Aufwandes. Konnten die gesetzten Ziele erreicht werden, resp. führt die Kostenzuordnung zu einem reduzierten Energieverbrauch? Wie hoch sind die erzielten Einsparungen? Sind die Kosten für die verbrauchsabhängige Energiekostenzuordnung tiefer als der Nutzen?

Das Energieverrechnungskonzept sollte jeweils nach einer gewissen Zeit aufgrund einer aktuellen Neubeurteilung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses überarbeitet und angepasst werden. Die Energiekostenentwicklung, die Entwicklung der Technik und der internen Prozesse können Anpassungen erfordern.